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mit Erfolg, ausdehnen kann, soll der Gegenstand meiner
kurzen Ausführungen sein.
Bei meiner Firma D. Peters & Co., G. m. b. H. in
Elberfeld und Neviges, besteht eine für alle Arbeiter obli
gatorische Sparkasse. Zur Orientierung schicke ich vor
aus, daß die Firma in ISTeviges bei Elberfeld eine
mechanische Weberei in halbwollenen Herrenfutterstoifen
betreibt und rund 450 Arbeiter beschäftigt, je zur Hälfte
männlichen und weiblichen Geschlechts. Die Firma be
steht in ihrer jetzigen Form 80 Jahre, ihre Sparkasse
feierte im vergangenen Jahre ihr fünfzigjähriges Bestehen.
Diese wurde also 1862 als Fabriksparkasse gegründet
in Anlehnung an eine schon ein Jahr lang bestehende
Unterstützungskasse, die heutige Krankenkasse, deren
Vorstand zugleich Vorstand der Sparkasse wurde. Dieser
sogenannte „Vorstand der vereinigten Arbeiter“ unter dem
Vorsitz eines Teilhabers der Firma ohne Stimmrecht, oder
wie er seit 1884 heißt, der Ältestenrat, heute ein Ar
beiterausschuß im Sinne des § 134h der Gewerbeordnung,
ist seit der Gründung der Sparkasse noch heute ihr
wichtigstes Organ. Ich komme auf seine Mitwirkung
noch zurück.
Das erste Statut weist nichts Bemerkenswertes auf;
der Zinsfuß betrug 4 76% oder 15 Pf. pro Taler und Jahr.
Nach einem dreijährigen Bestehen heißt es im Protokoll-
buche des Vorstandes: „Die Einrichtung wurde zwar recht
lebhaft benutzt, aber nur von Arbeitern, die auch ohne sie
anderwärts gespart hätten. Erzieherisch wirkte sie nur
wenig, das gute Beispiel Einzelner vermehrte die Zahl der
Sparer nicht in der für das Wohl der Arbeiter wünschens
werten Weise, und nach den Erfahrungen der ersten Jahre
waren sich Arbeitgeber und Arbeitervorstand darin einig,
daß auf die Arbeiter ein Druck ausgeübt werden müsse,
um sie zum Sparen, zur Wirtschaftlichkeit zu erziehen.“
Damals wurden eingehende Erhebungen über die
Möglichkeit des Sparens gemacht; man kam zu dem Er
gebnisse, daß die Löhne die beabsichtigten Maßregeln für
ein zwangsweises Sparen gestatteten, und die Tatsachen
haben dieser Ansicht Recht gegeben bis auf den heutigen
Tag. So beschloß man denn im Jahre 18 6 5 den sehr
mäßigen, aber den damaligen Löhnen wohl entsprechen
den obligatorischen Sparsatz von 25 bis 50 Pf. pro
Woche einzuführen. 11 Jahre war dieser Satz in Geltung,