Full text: Die Fabriksparkasse

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mit Erfolg, ausdehnen kann, soll der Gegenstand meiner 
kurzen Ausführungen sein. 
Bei meiner Firma D. Peters & Co., G. m. b. H. in 
Elberfeld und Neviges, besteht eine für alle Arbeiter obli 
gatorische Sparkasse. Zur Orientierung schicke ich vor 
aus, daß die Firma in ISTeviges bei Elberfeld eine 
mechanische Weberei in halbwollenen Herrenfutterstoifen 
betreibt und rund 450 Arbeiter beschäftigt, je zur Hälfte 
männlichen und weiblichen Geschlechts. Die Firma be 
steht in ihrer jetzigen Form 80 Jahre, ihre Sparkasse 
feierte im vergangenen Jahre ihr fünfzigjähriges Bestehen. 
Diese wurde also 1862 als Fabriksparkasse gegründet 
in Anlehnung an eine schon ein Jahr lang bestehende 
Unterstützungskasse, die heutige Krankenkasse, deren 
Vorstand zugleich Vorstand der Sparkasse wurde. Dieser 
sogenannte „Vorstand der vereinigten Arbeiter“ unter dem 
Vorsitz eines Teilhabers der Firma ohne Stimmrecht, oder 
wie er seit 1884 heißt, der Ältestenrat, heute ein Ar 
beiterausschuß im Sinne des § 134h der Gewerbeordnung, 
ist seit der Gründung der Sparkasse noch heute ihr 
wichtigstes Organ. Ich komme auf seine Mitwirkung 
noch zurück. 
Das erste Statut weist nichts Bemerkenswertes auf; 
der Zinsfuß betrug 4 76% oder 15 Pf. pro Taler und Jahr. 
Nach einem dreijährigen Bestehen heißt es im Protokoll- 
buche des Vorstandes: „Die Einrichtung wurde zwar recht 
lebhaft benutzt, aber nur von Arbeitern, die auch ohne sie 
anderwärts gespart hätten. Erzieherisch wirkte sie nur 
wenig, das gute Beispiel Einzelner vermehrte die Zahl der 
Sparer nicht in der für das Wohl der Arbeiter wünschens 
werten Weise, und nach den Erfahrungen der ersten Jahre 
waren sich Arbeitgeber und Arbeitervorstand darin einig, 
daß auf die Arbeiter ein Druck ausgeübt werden müsse, 
um sie zum Sparen, zur Wirtschaftlichkeit zu erziehen.“ 
Damals wurden eingehende Erhebungen über die 
Möglichkeit des Sparens gemacht; man kam zu dem Er 
gebnisse, daß die Löhne die beabsichtigten Maßregeln für 
ein zwangsweises Sparen gestatteten, und die Tatsachen 
haben dieser Ansicht Recht gegeben bis auf den heutigen 
Tag. So beschloß man denn im Jahre 18 6 5 den sehr 
mäßigen, aber den damaligen Löhnen wohl entsprechen 
den obligatorischen Sparsatz von 25 bis 50 Pf. pro 
Woche einzuführen. 11 Jahre war dieser Satz in Geltung,
	        
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