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der Zeit die beantragte Summe wieder zu ersetzen, so
wird sie ihm nur unter der Bedingung ausbezahlt, daß
er je nach seiner Leistungsfähigkeit wöchentlich eine
besondere Einlage von 0,50 bis 2 dH in die obligatorische
Sparkasse leistet. Dieses Verfahren hat sich
außerordentlich bewährt; es verhindert leichtsinniges Geldausgeben,
der Sparer verzichtet entweder auf die Auszahlung
oder er füllt sein Guthaben nach so und so langer
Zeit wieder auf.
Die Erfahrungen, die meine Eirma mit diesem
Systeme der Zwangssparkasse gemacht hat, sind im Laufe
der vielen Jahre nur die allerbesten gewesen. Das beweist
in erster Linie die jährliche Zunahme des Bestandes
der Sparkassen. Bei einer augenblicklichen Arbeiterzahl
von 476 Köpfen, einschließlich der Invaliden, betrugen
die Einlagen in die Sparkassen am 31. Dezember 1912
727600 oH. Von dieser Summe sind rund 100000 oft
Guthaben früherer Arbeiter abzurechnen. Die verbleibenden
627 000 dl verteilen sich mit 402000 dl auf die obligatorische,
225000 d'l auf die freie Sparkasse. Das durchschnittliche
Guthaben pro Kopf beträgt demnach in der
obligatorischen Sparkasse 850 dl, in beiden Kassen zusammen
1300 di- Wenn man bedenkt, daß die Llälfte
der Arbeiterschaft aus Mädchen besteht, die zum größten
Teile nach acht- bis zehnjähriger Beschäftigung die Arbeit
wegen Heirat verlassen, so darf man diesen Durchschnittssatz
als recht hoch bezeichnen. Tatsächlich hat
auch ein sehr großer Teil namentlich der männlichen
Arbeiterschaft die 2000-oÄ-Grenze erreicht und ist somit
des Sparzwanges enthoben. Aber so erzieherisch hat dieser
Zwang gewirkt, daß auch nicht ein einziger Arbeiter
nicht in der bisherigen Weise weiter spart. Sie zahlen
alle ihre wöchentlichen Einlagen in die freie Sparkasse
weiter ein und sammeln damit einen zu ihrer freien Verfügung
stehenden Fond an, den sie auch ohne Genehmigung
des Ältestenrats angreifen können. Bis dieses erstrebenswerte
Ziel erreicht ist, steigt und fällt die Kurve
des Guthabens bei den Einzelnen je nach dem Lebensalter.
Vom Eintritt in die Fabrik bis zur Militärzeit nimmt das
Sparguthaben bei Einlagen von 10% des verdienten
Lohnes schnell zu, die Dienstzeit und die Neuausrüstung
für den zivilen Beruf erfordert wieder einige Entnahmen,
worauf bis zur Verheiratung die Sparbüchse sich zu einer