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durch die Sperrung des Guthabens ausgeübt wird, leistet
die Firma nun zu den Ersparnissen besondere Zuschüsse.
Die Berechnung der Zuschüsse wird folgendermaßen ge
macht :
ISTeben dem Sparkonto wird für jeden Sparer noch ein
besonderes Konto geführt. Auf diesem Konto werden am
Schlüsse eines jeden Jahres jedem Sparer 30% der Ein
zahlungen gutgeschrieben, die er im Laufe des Jahres ge
macht hat. Wenn also jemand pro Woche 1 Jl einzahlt,
dann betragen seine Einzahlungen für das ganze Jahr
50 cM (für zwei Wochen, nämlich in der Woche cor Weih
nachten und Ostern, werden Beiträge nicht eingehalten).
Diesem Sparer werden also dann 15 Jl gutgeschrieben und
wieder mit 5% verzinst. Bleibt der Mann nun 24 Jahre
in der Kasse, so erhält er mit seinen eigenen Erspar
nissen den gesamten Zuschuß mit Zinsen und Zinses
zinsen ausbezahlt. Es beträgt also in diesem Falle
der Zuschuß der Firma 30 % der Ersparnisse des
Arbeiters. Scheidet aber der Sparer schon früher aus
der Kasse aus und dies geschieht bei Lösung des Arbeits
verhältnisses, so erhält er nur einen Teil des Zuschusses
ausbezahlt, und zwar nach Maßgabe der Dauer seiner
Mitgliedschaft. Tst er nur bis zu vier Jahren Mitglied
gewesen, dann kann er überhaupt keinen Anspruch auf
Zuschuß erheben. War er fünf Jahre in der Kasse, dann
erhält er ein Fünftel des Zuschusses, bei einer Mitglieds
zeit von über 10 Jahren zwei Fünftel, von über 15 Jahren
drei Fünftel, von über 20 Jahren vier Fünftel, von
24 Jahren fünf Fünftel. Beim Tode eines Mitgliedes wird
das Guthaben und der entsprechende Zuschuß den Erben
ausbezahlt. Diese Zuschußzahlungen der Firma sind ganz
erheblich. Es ist hierdurch den Arbeitern wirklich er
möglicht, mit verhältnismäßig geringen Beiträgen sich im
Laufe der Jahre ein kleines Vermögen zu sammeln. Wenn
jemand ununterbrochen den Beitrag von 1 Jl pro Woche
leistet, so hat er nach 24 Jahren an eigenen Ersparnissen
einschließlich der Zinsen 2293,00 Jl angesammelt, und
hierzu erhält er noch als Zuschuß der Eirma 666 Jl, so daß
er dann ein Guthaben von rund 3000 Jl hat; es ist dies
ein kleines Vermögen, mit dem sich schon etwas an
fangen läßt.
Ich muß nun noch erwähnen, was mit den Mitgliedern
geschieht, die das Arbeitsverhältnis lösen und damit aus