Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

Die Arbeitsverhältnisse. 
1. Die Lehrzeit. 
Hier handelt es sich um die Beantwortung der Fragen, in 
welchem Alter die betreffenden Arbeiterinnen in die Lehre ge 
treten sind, wie lange die Lehrzeit gedauert habe, und endlich, 
ob sie eine Prüfung abgelegt haben. 
Abgesehen von den unbeantwortet gebliebenen Fragen, 
erklärten 24 Arbeiterinnen, überhaupt keine Lehre eingegangen 
zu haben, und zwar fallen davon allein 18 auf das Ladenpersonal, 
3 auf Glätterei, 1 auf Weissnäherei und 1 auf diverse Berufe. 
Da die unbeantwortet gebliebenen Fragen ebenfalls grösstenteils 
von Ladentöchtern und in verhältnismässig grosser Zahl vom 
Bureaupersonal herrühren, so dürften auch diese Personen als 
solche aufgefasst werden, die sich keiner Lehre unterzogen haben. 
Die Damenschneiderinnen mit einer einzigen Ausnahme und sämt 
liche Modistinnen haben eine Lehre durchgemacht. 
Das Eintrittsalter in die Lehre. Von den 77 Laden 
töchtern sind in die Lehre eingetreten im Alter von: 
14 Jahren — 6 
15 „ = 26 
16 „ =16 
17 „ = 16 
über 
18 Jahren 
19 , 
20 „ 
20 „ 
= 2 
= 3 
= 3 
= 5 
Zwei Mädchen sind hier mitgezählt, die in einem Mode 
geschäft als Verkäuferinnen tätig sind, welche aber eine Lehrzeit 
als Schneiderinnen absolviert haben. Auch dürfte es beim einen 
oder anderen Falle Vorkommen, dass einfach der Eintritt ins 
Geschäft hier angegeben worden ist. Immerhin konstatieren wir, 
dass weitaus die grössere Hälfte im Alter von über 16 Jahren 
erst in die Lehre bezw. ins Geschäft eingetreten ist, und dass, 
trotz des Verbotes durch das kantonale Lehrlingsgesetz, doch 
schon mit dem 14. Altersjahre 6 Töchter die Lehre begonnen 
haben.
	        
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