Die Arbeitsverhältnisse.
1. Die Lehrzeit.
Hier handelt es sich um die Beantwortung der Fragen, in
welchem Alter die betreffenden Arbeiterinnen in die Lehre ge
treten sind, wie lange die Lehrzeit gedauert habe, und endlich,
ob sie eine Prüfung abgelegt haben.
Abgesehen von den unbeantwortet gebliebenen Fragen,
erklärten 24 Arbeiterinnen, überhaupt keine Lehre eingegangen
zu haben, und zwar fallen davon allein 18 auf das Ladenpersonal,
3 auf Glätterei, 1 auf Weissnäherei und 1 auf diverse Berufe.
Da die unbeantwortet gebliebenen Fragen ebenfalls grösstenteils
von Ladentöchtern und in verhältnismässig grosser Zahl vom
Bureaupersonal herrühren, so dürften auch diese Personen als
solche aufgefasst werden, die sich keiner Lehre unterzogen haben.
Die Damenschneiderinnen mit einer einzigen Ausnahme und sämt
liche Modistinnen haben eine Lehre durchgemacht.
Das Eintrittsalter in die Lehre. Von den 77 Laden
töchtern sind in die Lehre eingetreten im Alter von:
14 Jahren — 6
15 „ = 26
16 „ =16
17 „ = 16
über
18 Jahren
19 ,
20 „
20 „
= 2
= 3
= 3
= 5
Zwei Mädchen sind hier mitgezählt, die in einem Mode
geschäft als Verkäuferinnen tätig sind, welche aber eine Lehrzeit
als Schneiderinnen absolviert haben. Auch dürfte es beim einen
oder anderen Falle Vorkommen, dass einfach der Eintritt ins
Geschäft hier angegeben worden ist. Immerhin konstatieren wir,
dass weitaus die grössere Hälfte im Alter von über 16 Jahren
erst in die Lehre bezw. ins Geschäft eingetreten ist, und dass,
trotz des Verbotes durch das kantonale Lehrlingsgesetz, doch
schon mit dem 14. Altersjahre 6 Töchter die Lehre begonnen
haben.