Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Berufszweig

Stadt

Land

Total

Mit  |  Ohne
Prüfung

Mit  J  Ohne
Prüfung

Mit  |  Ohne
Prüfung-Handel



1
6

58

1

17

7

75

Schneiderei  .  .  .

31

13

18

6

49

19

Näherei

3

12

2

5

5

17

Bureau

—

11

—

3

—

14

Glätterei  ....

5

7

1

6

6

13

Modes

2

7

1

4

3

11

Diverse

—

6

1

2

1

8

Total

47

114

24

43

71

157

Also  selbst  in  der  Damenschneiderei  und  Weissnäherei
hatte  mehr  als  ein  Drittel  aller  Arbeiterinnen  keine  Lehrlingsprüfung ­
  bestanden,  bei  den  14  Modistinnen  sind  es  sogar  11.
Das  wirft  ein  etwas  eigenartiges  Licht  auf  den  Vollzug  des  Lehrlingsgesetzes,
  wenn  man  ja  auch  annehmen  kann,  dass  einige  Arbeiterinnen ­
  aus  Kantonen  stammen,  die  keine  derartigen  Vorschriften
kennen.  Man  wird  vielleicht  auch  einwenden,  dass  bei  den  Personen, ­
  die  hier  in  der  Enquete  befragt  wurden,  das  Lehrlingsgesetz ­
  nicht  mehr  in  Betracht  kam;  allein  dies  dürfte  kaum  in  so
starkem  Masse  zur  Geltung  kommen,  da  sehr  viele  der  befragten
Arbeiterinnen  in  jugendlichem  Alter  sich  befinden.

2.  Die  Arbeitszeit.
Wie  wir  schon  einleitend  bemerkt  haben,  finden  wir  hier
das  einwandfreieste  und  vollständigste  Material  der  Enquete  vor,
und  zwar  gibt  es  uns  Aufschluss  über  folgende  Punkte:  Grösse
des  Arbeitstages  in  der  stillen  Zeit,  sowie  in  der  Saison,  weitere
Uberzeit,  Beginn  und  Schluss  der  Tagesarbeit,  Pausen  und  Ferien.
Arbeitstag.  In  bezug  auf  diese  Frage  musste  ein  einziger
Bogen  (Damenschneiderin)  wegen  Nichtbeantwortung  ausgeschaltet
werden,  so  dass  demnach  die  Gesamtsumme  aller  Fälle  339
beträgt.
            
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