Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Aus der Stadt zitieren wir noch folgende zwei Stimmen: 
Eine Ladentochter, die morgens von 5 3 /<t Uhr ohne Pause bis 
nachmittags 2 Uhr beschäftigt ist und von 3 1 /i Uhr nachmittags bis 
8 und 9 Uhr, Samstags 10 Uhr, schreibt: „Bei dieser Arbeitszeit, 
die schrecklich lange ist, kann man unmöglich noch Kurse 
besuchen, ja selbst für persönliche Bedürfnisse etwas tun, wie 
z. B. Nähen oder Flicken ist direkt unmöglich. Besonders dünkt 
mich, dass morgens 5 3 /i Uhr kein normaler Geschäftsbeginn sei. 
Besonders des Winters allein in solch grossem Lokal ist zu viel 
verlangt. Die Kundsame ist selbstredend um diese Zeit so spärlich, 
dass es kaum rentiert, Gas zu brennen. Aber diese paar Fabrik 
arbeiter müssen eben ihren Znüni haben. Könnten sie das wohl 
nicht abends besorgen? Mir kommt es vor, dass man diesen 
Uebelstand abschaffen sollte.“ 
Eine Ladentochter aus der Stadt mit 14-stündiger Arbeitszeit 
und 95 Fr. Monatslohn schreibt: „Ich muss diese Stelle nun ver 
lassen, weil’s für mich zu streng ist, denn ich werde nach Laden 
schluss noch zu allen möglichen häuslichen Arbeiten angehalten, 
trotzdem noch extra ein Dienstmädchen da ist“. 
Wir glauben, dass die oben angeführten Zahlen eines 
weiteren Kommentars nicht bedürfen. Die Zahlen sprachen 
schon sehr deutlich, und diese erwähnten Ausführungen der 
Handelsgehilfinnen machen wahrlich nicht den Eindruck von 
etwas Gekünsteltem, sondern spiegeln leider reale Tatsachen 
wieder. 
Wir haben bereits in der Einleitung hervorgehoben, dass 
z. B. die Frage nach der Stundenzahl am Samstag sehr angebracht 
gewesen wäre, beim Ladentöchterberuf speziell die Frage nach 
Sonntagsarbeit. Wir lassen hier einige Aeusserungen wieder 
geben als Beweis, dass die Befragten selber die genannte Lücke 
empfunden haben. 
So schreibt eine Verkäuferin in der Stadt: „Etwas Un 
angenehmes ist die Milchabgabe am Sonntag von 11 bis 12 Uhr“. 
Eine andere Tochter beschwert sich über das obligatorische 
Arbeiten an den Sonntagen im Dezember. 
Aus einem Zigarrengeschäft wird bekannt: „Jeden zweiten 
Sonntag habe ich Dienst von IO 1 /* Uhr bis 3 Uhr, wobei ich 
dann in jener Woche einen freien Nachmittag erhalte“.
	        
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