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hier zustimmend sich äusserten. Die unter dem Arbeiterinnen
schutzgesetze stehenden Berufe weisen proportional am meisten
„Nein“ auf, während die Ladentöchter viele bejahende Ant
worten gegeben haben, womit sie wahrscheinlich die Inventurzeit
andeuten wollten.
Wie schon bei der Besprechung des Fragebogens bemerkt,
zeigt sich gerade bei solchen Fragen der grosse Fehler, dass für
so verschiedenartig gehaltene Berufsarbeit gleichartiges Enqueten
material geschaffen worden ist.
Beginn und Schluss der Arbeitszeit. Unser Urmaterial
enthält selbstverständlich alle wünschbaren Einzelheiten, allein
wir glauben bei der Veröffentlichung doch von allzuvielen
Details absehen zu müssen. Wir begnügen uns daher, im Texte
auf die Unterschiede zwischen Stadt und Land und zwischen
stiller Zeit und Saison je nach den einzelnen Berufszweigen auf
merksam zu machen. So hat das Ladenpersonal auf dem Lande
einen etwas früheren Beginn am Morgen als jenes der Stadt,
aber immerhin sind die Unterschiede ganz minim. In den übrigen
Berufen wird auf dem Lande nicht früher mit der Arbeit
begonnen als in der Stadt. Die Saisonarbeit bedingt nicht einen
allzufrühen Beginn der Arbeit, sondern die Verschiebung erstreckt
sich fast ausschliesslich zugunsten des 7 Uhr-Beginnes.
Der Mittagsschluss zeigt zwischen Stadt und Land in den
einzelnen Berufen ebenfalls sehr wenige Unterschiede, und das
selbe ist der Fall in bezug auf stille Zeit und Saison. Wir geben
nun die Vormittagsarbeit in der stillen Zeit nachfolgend zur Dar
stellung :
Berufszweig
Ohne
Begi
nn morgens um.
.Uhr
Ohne
Schluss mittags um. .Uhr
Angabe
Vor
67*
67*
7
77•
8 und
später
Angabe
Vor
12
12
127 >
1 und
später
Handel . . .
4
9
9
60
52
29
25
28
85
9
16
Schneiderei.
4
—
—
30
24
10
4
3
61
—
—
Näherei . . .
1
—
2
19
5
4
1
—
30
—
—
Bureau . . .
—
—
—
3
3
20
—
—
26
—
—
Glätterei . .
2
—
4
10
2
1
2
2
15
—
—
Modes ....
—
—
1
2
—
11
1
—
12
1
—
Diverse . . .
1
—
2
10
4
2
2
4
13
—
—
Total J
12
9
18
134
90
77
35
37
242
10
16