Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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4.  Die  Kündigungstermine.
Auch  diese  Frage  ist  im  allgemeinen  gut  beantwortet
worden,  und  es  soll  die  Darstellung  der  Ergebnisse  erfolgen
wie  bei  den  Zahlungsfristen.

Berufszweig

Frage
unbeantwortet ­


Die  Kündigung  erfolgt:

Wöchentlich

Alle
14  Tage

Monatlich

Mehr  als
monatlich

Handel  .  .  .

21

2

23

89

28

Schneiderei.

16

14

27

11

—

Näherei  .  .  .

6

5

16

3

1

Bureau  .  .  .

1

—

—

23

2

Glätterei  .  .

4

5

9

1

—

Modes  ....

1

—

6

7

—

Diverse  .  .  .

3

1

14

1

—

Total

52

27

95

134

31

Ob  in  all  jenen  48  Fällen,  wo  es  sich  um  Personen  handelt,
die  unter  das  Arbeiterinnenschutzgesetz  fallen,  wirklich  die  von
14  Tagen  abweichende  Kündigungsfrist  durch  besonderen  schriftlichen ­
  Vertrag  oder  durch  Arbeitsordnung  geregelt  ist,  wagen
wir  zu  bezweifeln.  Eine  Näherin  der  Stadt  beklagt  sich,  dass  man
in  der  schlechten  Zeit  einfach  ohne  Kündigung  entlassen  werde.
Zum  Schluss  bringen  wir  noch  eine  Kombinationstabelle
von  Lohnzahlungsfrist  und  Kündigungstermin.

Kündigung:

Lohnzahlung

Wöchentlich

Alle
14  Tage

Monatlich

Mehr  als
monatlich

Total

Wöchentlich

15

10

25

Alle  14  Tage

10

47

4

—

61

Monatlich  .  .

2

34

120

29

185

Total

27

91

124

29

271

Jene  zwei  Fälle  mit  monatlicher  Lohnzahlung  und  zugleich
mit  wöchentlicher  Kündigung  bergen  jedenfalls  anormale  Verhältnisse. ­

            
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