Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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3.  Wie  viel  Lohn  erhalten  Sie  per  Tag?  oder  per  Woche?
oder  per  Monat?  oder  per  Stück?
Müssen  Sie  Material  liefern?
Werden  Sie  wöchentlich,  alle  14  Tage  oder  monatlich  ausbezahlt?
Haben  Sie  Ferien?  Wie  lange?
Bezahlte  oder  unbezahlte?
4.  Können  Sie  wöchentlich  oder  monatlich  künden,  resp.  entlassen  werden  ?
5.  Ist  an  Ihrem  Wohnort  die  Arbeitsvermittlung  gesetzlich  geregelt?
Ist  sie  unentgeltlich?
6.  Haben  Sie  Kost  und  Logis  in  Ihrer  Familie?
In  einem  Kosthaus?  Im  Geschäft?  ,
Wieviel  müssen  Sie  per  Monat  für  den  Unterhalt  rechnen?
7.  Sind  Sie  Mitglied  einer  Krankenkasse?
8.  Besteht  an  Ihrem  Ort  ein  gewerbliches  Schiedsgericht?
9.  Bestehen  Fortbildungsgelegenheiten?  Vorträge  ,  Lesesäle  Bibliotheken ­
  ,  Kurse  und  dergl
Gibt  es  an  Ihrem  Ort  Arbeiterinnenvereine?  Welche?
10.  Sind  Ihnen  besondere  Ubelstände  in  Ihrem  Berufe  bekannt?  Welche?  (regelmässige ­
  Arbeitslosigkeit,  •—  drückende  Abhängigkeit,  —  ungenügende  Unterkunft, ­
  etc.)
:  -  ,  den  1913.
(Ort  und  Datum.)
In  bezug  auf  die  äussere  Gestaltung  des  Fragebogens  haben
wir  zu  bemerken,  dass  selbstverständlich  besser  ein  kartonartiges
Papier  statt  des  weichen  hätte  gewählt  werden  sollen,  da  die
bei  der  Verarbeitung  notwendigen  Manipulationen  bei  solch  dünnen
Bogen  ausserordentlich  erschwert  werden,  ja  eine  grosse  Enquete
auf  diese  Weise  fast  verunmöglicht  würde.  Freilich  im  vorliegenden ­
  Falle,  wo  ja  nur  einige  Hundert  Fragebogen  in  Betracht
kommen,  hat  diese  technische  Unvollkommenheit  nicht  viel  zu
bedeuten.  Zur  eigentlichen  Verarbeitung  konnten  340  Bogen
verwendet  werden.
Was  nun  die  Fragen  und  deren  Beantwortung  anbelangt,
so  konstatieren  wir  folgende  Tatsachen:
1.  Lehrzeit.  Die  bezüglichen  drei  Fragen  sind  in  verhältnismässig ­
  sehr  geringem  Masse  beantwortet  worden.  Das
Eintrittsalter  in  die  Lehre  ist  von  98,  die  Dauer  der  Lehrzeit
von  108  und  die  Frage  nach  einer  Lehrlingsprüfung  von  112  Bogen
unberücksichtigt  geblieben.  Es  mag  nicht  immer  böser  Wille
Vorgelegen  haben,  sondern  bei  der  Verschiedenartigkeit  der  Berufe,
            
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