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Bei den Grundstücken Sickingen-Str. 8 und Mirbach-Straße
ist zum erstenmal im Jahre 1901 eine Abschreibungsquote
von der Belastung abgezahlt worden. In Wirklichkeit
kann man wohl von den Abschreibungen der Häuserwerte
absehen, da der Wert der Grundstücke infolge der gestiegenen
Bodenwerte und der höheren Mietserträge heute höher anzusetzen
ist, als zur Zeit ihrer Anschaffung. Für die Grundstücke
in der Sickingen-Straße, welche der Verein zuerst erworben
hat, wird angegeben, daß der Wert heute den Anscbaffungswert
um 100 000 M. übersteigt. Es gibt daher wohl
ein zutreffenderes Bild von dem Verhältnis der Hypotheken
zu den Grundstückswerten, wenn wir den gerichtlichen Taxwert
zur Zeit der Fertigstellung der Häuser den Hypotheken
gegenüberstellen.
Grundstücke
Gerichtlicher
Taxwert
M.
Hypotheken
M.
Sickingen-Strafse 8 . .
262 000,—
199 088,97
Sickmgen-Strafse 7 . .
245 650,-200
000,—
Westend
107 293,65
101000,—
Sclireinerstrafse....
434 490,-318
000,—
Mirbach-Strafse ....
460 000,—
388 582,58
Stargarder Strafse . .
744 485,—
546 000,—
2 253 918,65
1 752 671,65
Die Belastung macht demnach 77 % des gerichtlichen
Taxwertes aus.
Wir sehen, daß bei den Grundstücken Westend und
Stargarder Straße die gerichtliche Taxe hinter dem Anschaffungspreise
zurückbleibt.
Es dürfte von Interesse sein, im folgenden noch eine
tabellarische Übersicht über die Eigentümer der Hypotheken
und die Höhe der Verzinsung zu geben:
(Siehe Tabelle auf S. 61).
51 000 M. stammen von der Versicherungsanstalt der
Provinz Brandenburg, 794 000 M. von der von Berlin.
Wenn wir von der Summe der Anschaffüngskosten,
welche der Verein für die einzelnen Häuser aufzuwenden