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Der Lohn in der neuejten fozialpolttifjdHen GefeHgebung. 33
[ohnjäge fowie bei der Einführung neuer Löhnungsmethoden (etwa
der Umwandlung des Wochen. in Tages und diefes in Stunden
[ohn).
Endlih enthält die vorläufige Candarbeitsordnung vom
24. Januar 1919 eine Reihe von Einzelbeftimmungen über den
Arbeitslohn der landwirtfhHaftlidgen Arbeiter, fo die
Derpflichtung zur Sahlung eines Überftundenlohns, die Felt»
jekung von deffen Höhe, die Anordnung, daß bei Jahresver:
trägen der Lohn nidhHt allzu ungleidgmäßig auf die Jahres
zeiten verteilt fein darf und Beftimmungen über die Seit der
Lohnzahlung bei Geld und Naturallohn (Geldlohn {ft in der Regel
wöcdhentlidj, bei Angejtellten monatlid} zu zahlen, Sacdlohn
— foweit er niqdt in leicht verderblihen Gütern beiteht — das
gegen vierteljährlich).
In bezug auf den Naturallohn beftimmt die Landarbeits-
ordnung nody, daß er in Waren mittlerer Qualität der eigenen
Ernte geliefert werden muß. Bejteht ein Teil des Naturallohns
in der Hergabe von Wohnungen, fo follen diefe in Hygienijdher
und fittlider Beziehung einwandfrei, in bezug auf die Räume
ausreidhend, heizbar, verfchließbar und für Ledige mit einer Min-
deftausftattung an Mobiliar verfehen fein.
£iteraturüberficht,
Sau Lohnfhuß.
£udwig Bernhard, Handbudz der Löhnungsmethoden, MDerlag
Dunder und Humblot, Leipzig— Münden.
Bloß, £ohn und Löhnungsarten, 1, Heft der Deröffentlidqungen
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Ch. Brauer, Lohnpolitik in der Nachkriegszeit, Derlag 6. Sijdher,
Senna,
Brentano, Arbeitslohn und Arbeitszeit nad dem Kriege, Bd. VII,
Heft 4, der Schriften der Gefellidhaft für Soziale Reform, Derlag 6.
Sijder, Jena,
Swiedinek-Südenhkorjt, Lohntheorie und Lohnpolitik, Dere
Iag Duncker und Humblot, £eipzia— München,
53. Kapitel. Siqerung des Arbeitsverhältnifjes.
81. Allgemeines,
„Die Sejtfegung derDerhältnifjfe zwifden den felb.
tändigen Gewerbetreibenden und den gewerblidgen
Arbeitern ij, vorbehaltlich der dur Reichsgefek
Altmann: Gottheiner, Sozialpolitik.