Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

Signalformen. 279 
ausreichend znm Erteilen der verschiedenen Signale, dort kombinierte man zwei und drei 
gleichfarbige, dort alle drei verschiedenen Farben zur Herstellung der geforderten Zeichen. 
So kam es denn, daß die acht Begriffe, die durchgehende Signale auszudrucken haben, in 
166 Formen auf deutschen Eisenbahnen auftraten und es den denkenden Techniker beim 
Durchblättern der Signalbücher der verschiedenen Linien unwillkürlich anmutet, als hätten 
sich hier Kollegen auf Durchführung des Scherzes das Wort gegeben, daß jeder für jeden 
Begriff ein neues Signalzeichenwesen erdenken und ins Leben führen solle." 
Der aufmerksam beobachtende Eisenbahnreisende konnte aus einer Fahrt von der 
Isar nach dem Nordseestrande oder vom Rhein zum Rhin eine ganze Musterkarte dieser 
Signalungeheuerlichkeiten studieren. Die für die Eisenbahnen eines großen Landes so 
notwendige Einheitlichkeit im Signalwesen war hier in das grellste Gegenteil verwandelt. 
In England sah es im ersten Jahrzehnt des Eisenbahnbetriebes nicht viel besser 
aus. Auch dort war Buntscheckigkeit in den Signalbildern zu Hause, auch dort bedeutete 
auf einer Bahn ein Signal „Halt", das auf einer anderen „Fahrt" anzeigte. Doch bald 
erkannte man die zwingende Notwendigkeit, diesen Mißstand zu beheben. Schon im Früh 
jahre 1841 hatten sich die Verwaltungen auf ein einfaches, klar durchdachtes Signal 
wesen geeinigt. Es war freilich auch dort in Anbetracht des starken Verkehres mit seinen 
vielen und starken Zügen weit dringender geboten, als zu jener Zeit in Deutschland. Auch 
war eine einheitliche Regelung in jenem Einheitsstaate viel leichter durchführbar, als in 
dem derzeit so sehr partikularistisch angehauchten deutschen Staatenbunde. 
Solange deutsche Züge nur das eigene Bahngebiet befuhren, wurde der Mangel 
einheitlicher Signalformen nicht sonderlich empfunden, was aber sofort der Fall war, als 
der wachsende Verkehr eine Durchführung der Züge durch verschiedene Gebiete erheischte 
und Knotenpunkte mit gemeinschaftlichem Bahnhöfe für mehrere Bahnlinien entstanden. 
Recht fühlbar trat dieser Mißstand im Jahre 1866 zur Zeit des preußisch-öster 
reichischen Krieges auf, als es galt, die preußischen Militärzüge nach und von den Kriegs 
schauplätzen zu befördern. An die Aufmerksamkeit und die Besonnenheit des Bahnhofs 
und vor allem des Lokomotivpersonales wurden damals die höchsten Anforderungen gestellt, 
mußte doch letzteres häufig ihm unbekannte Linien befahren, deren Signalformen völlig 
von den gewohnten abwichen. Man half sich hier anfangs durch geringe Fahrgeschwindig 
keit und in der Folge auch durch Verwendung weniger, einheitlicher Signale. Wohl traten 
vereinzelt unliebsame Stockungen auf, aber die Zahl der Unfälle blieb doch verhältnismäßig 
klein. Hatte somit der Krieg den Nutzen einheitlicher Signale für die deutschen Bahnen 
gezeigt, so erfolgte ihre Einführung, trotz darauf hinzielender Bemühungen des Vereins 
Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen, doch noch nicht so bald; denn selbst jetzt fanden sich 
immer noch gewichtige Gegner des einheitlichen Signalwesens, die in ihm Nachteile für 
die Weiterbildung desselben erblicken wollten. Es bedurfte dazu erst noch der Erfahrung 
des Krieges von 1870/71, der das Klägliche und Schädliche der deutschen Signal- 
buntscheckigkeit recht ernst und eindringlich klar legte, als von Beamten der verschiedensten 
nord- und süddeutschen Bahnen der Betrieb auf einem großen Teil des französischen 
Netzes durchzuführen war. Als dann die politische Einheit unseres Volkes auf den 
französischen Schlachtfeldern fertig geschmiedet war, da trat auch hier endlich der ersehnte 
und so notwendige Wandel ein. Am 4.Januar 1875 wurde vom Reichskanzler eine durch 
den Bundesrat festgesetzte einheitliche und sehr einfach gehaltene Signalordnung für 
die Eisenbahnen Deutschlands erlassen, die am 1. April jenes Jahres in Kraft trat. 
Seitdem gilt auf allen Maschen des ausgedehnten deutschen Bahnnetzes ein und dieselbe 
Form für den gleichen Signalbegriff. Nur in Bayern bestehen zur Zeit noch einige 
Ausnahmen. 
Die deutsche Signalordnung, welche 1885 in neuer, sodann 1892 in weiter ver 
einfachter Fassung herausgegeben und 1898 in einigen Punkten abgeändert und ergänzt 
wurde, kennt nur 30 Signalbegriffe. Sie sind in folgende 9 Gruppen zusammengefaßt: 
1. Signale mit elektrischen Läutewerken und Hornsignale; 2. Handsignale der Wärter 
und Scheibensignale; 3. Signale am Signalmast; 4. Vorsignale; 5. Signale an Wasser- 
kränen; 6. Weichensignale; 7. Signale am Zuge; 8. Signale des Zugpersonalcs, 
9. Rangiersignale.
	        
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