Object: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Auch bei unserer Reichshauptstadt wollen wir etwas lä 
s s länger ver—⸗ 
weilen, um die Anfangsstunden der Selbstverwaltung kennen ern, 
die sie nachmals mächtig und groß gemacht hat. — 
Berlin war endlich am 3. Dezember 1808 von d aAbrt 
Besatzung verlassen worden. on der französischen 
Am 7. April 1809 erlassen Präsident, Bü i g 
olgendes: sident, Bürgermeister und Rat 
„Das Publikum wird hierdurch benachrichtigt, daß die Wahlen der Stadt— 
verordneten und Stellvertreter, welche nach unserer Bekanntmachung am 81. Märzd. J. 
auf den 18. 19., 20., 21. und 22. d. M. festgesetzt bleiben, in den verschiedenen 
Kirchen in folgender Art stattfinden: 
Die nach Vorschrift der neuen Städteordnung, 8 74 und 8 78, stimmfähigen 
Bürger sämtlicher hiesiger Bezirke, welche noch besondere Stimmfähigkeitsatteste 
zu ihrer Legitimation zum Einlaß in die Kirchen erhalten sollen, werden hierdurch 
aufgefordert, sich an den bestimmten Tagen und in der für sie bestimmten Kirche 
morgens um 9 Uhr einzufinden, und werden selbige zu dem Ende an jedem dieser 
Tage durch zweimaliges Läuten sämtlicher Glocken um 8, Uhr und um 9 Uhr erinnert 
und zusammen berufen werden, um im Beisein und unter Vorsitz des für den 
Bezirk deputierten Kommissarii des Magistrats die Wahlen aus den stimmfähigen 
Bürgern ihres Bezirks zu vollziehen. Wenn es gleich nicht zu erwarten ist, daß 
irgend ein mit Gemeinsinn erfüllter Bürger sich freiwillig der Teilnahme an diesem 
so ehrenvollen, wichtigen Wahlgeschäft entziehen wird, so darf hier doch die Be— 
anntmachung nicht fehlen, daß die bei der Wahlversammlung ausgebliebenen Bürger 
durch den Beschluß der Erschienenen verbunden werden. 
Am 23. April veröffentlichte der bisherige Magistrat die Namen 
der 102 gewählten Stadtverordneten. 
Unter ihnen war der mit freudiger Sensation gewählte, soeben aus 
dem Staatsdienst geschiedene Kammerpräsident von Gerlach. Jedoch 
wurde er sehr bald dem König einstimmig als Oberbürgermeister präsen- 
tiert und von diesem gern bestätigt. So hat er als erster die Reihe 
der Stadtoberhäupter unserer Reichshauptstadt in der neuen Aüra der 
Zelbstverwaltung eröffnet. 
Die Bürgerschaft erhielt aus Königsberg am 8. Mai 1809 folgenden 
treundlichen Allerhöchsten Bescheid. 
Seine Königl. Majestät von Preußen nehmen es mit besonderer Teilnahme 
auf, daß nach Anzeige der Stadtverordneten vom 1. d. M. das allgemeine Ver— 
rauen den Präsident von Gerlach wieder zu einer öffentlichen Wirksamkeit ruft, 
»on welcher Allerhöchstdieselben ihn nur ungern nach seinem eigenen Verlangen 
zurücktreten sahen. Sehr gern bestätigen daher S. Maj. den ꝛc. von Gerlach als 
Ober-Burgemeister der Stadt Berlin, geben der Bürgerschaft durch die Erfüllung 
ihrer Wünsche einen werten Beweis Ihres vorzüglichen Wohlwollens und bezeugen 
den Stadtverordneten Ihre besondere Zufriedenheit über ihre so zweckmäßige Wahl, 
wodurch sie selbst ihren Beruf so ganz bewährt haben. 
Königsberg, den 8. Mai 1809. 
Friedrich Wilhelm. 
Die eigentliche Einführung des Magistrates fand auch in Berlin 
an einem „in jeder Hinsicht feierlich vorbereitetem Tage“ statt. 
Petersilie, Preußische Städteordnung. 3
	        
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