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Auch bei unserer Reichshauptstadt wollen wir etwas lä
s s länger ver—⸗
weilen, um die Anfangsstunden der Selbstverwaltung kennen ern,
die sie nachmals mächtig und groß gemacht hat. —
Berlin war endlich am 3. Dezember 1808 von d aAbrt
Besatzung verlassen worden. on der französischen
Am 7. April 1809 erlassen Präsident, Bü i g
olgendes: sident, Bürgermeister und Rat
„Das Publikum wird hierdurch benachrichtigt, daß die Wahlen der Stadt—
verordneten und Stellvertreter, welche nach unserer Bekanntmachung am 81. Märzd. J.
auf den 18. 19., 20., 21. und 22. d. M. festgesetzt bleiben, in den verschiedenen
Kirchen in folgender Art stattfinden:
Die nach Vorschrift der neuen Städteordnung, 8 74 und 8 78, stimmfähigen
Bürger sämtlicher hiesiger Bezirke, welche noch besondere Stimmfähigkeitsatteste
zu ihrer Legitimation zum Einlaß in die Kirchen erhalten sollen, werden hierdurch
aufgefordert, sich an den bestimmten Tagen und in der für sie bestimmten Kirche
morgens um 9 Uhr einzufinden, und werden selbige zu dem Ende an jedem dieser
Tage durch zweimaliges Läuten sämtlicher Glocken um 8, Uhr und um 9 Uhr erinnert
und zusammen berufen werden, um im Beisein und unter Vorsitz des für den
Bezirk deputierten Kommissarii des Magistrats die Wahlen aus den stimmfähigen
Bürgern ihres Bezirks zu vollziehen. Wenn es gleich nicht zu erwarten ist, daß
irgend ein mit Gemeinsinn erfüllter Bürger sich freiwillig der Teilnahme an diesem
so ehrenvollen, wichtigen Wahlgeschäft entziehen wird, so darf hier doch die Be—
anntmachung nicht fehlen, daß die bei der Wahlversammlung ausgebliebenen Bürger
durch den Beschluß der Erschienenen verbunden werden.
Am 23. April veröffentlichte der bisherige Magistrat die Namen
der 102 gewählten Stadtverordneten.
Unter ihnen war der mit freudiger Sensation gewählte, soeben aus
dem Staatsdienst geschiedene Kammerpräsident von Gerlach. Jedoch
wurde er sehr bald dem König einstimmig als Oberbürgermeister präsen-
tiert und von diesem gern bestätigt. So hat er als erster die Reihe
der Stadtoberhäupter unserer Reichshauptstadt in der neuen Aüra der
Zelbstverwaltung eröffnet.
Die Bürgerschaft erhielt aus Königsberg am 8. Mai 1809 folgenden
treundlichen Allerhöchsten Bescheid.
Seine Königl. Majestät von Preußen nehmen es mit besonderer Teilnahme
auf, daß nach Anzeige der Stadtverordneten vom 1. d. M. das allgemeine Ver—
rauen den Präsident von Gerlach wieder zu einer öffentlichen Wirksamkeit ruft,
»on welcher Allerhöchstdieselben ihn nur ungern nach seinem eigenen Verlangen
zurücktreten sahen. Sehr gern bestätigen daher S. Maj. den ꝛc. von Gerlach als
Ober-Burgemeister der Stadt Berlin, geben der Bürgerschaft durch die Erfüllung
ihrer Wünsche einen werten Beweis Ihres vorzüglichen Wohlwollens und bezeugen
den Stadtverordneten Ihre besondere Zufriedenheit über ihre so zweckmäßige Wahl,
wodurch sie selbst ihren Beruf so ganz bewährt haben.
Königsberg, den 8. Mai 1809.
Friedrich Wilhelm.
Die eigentliche Einführung des Magistrates fand auch in Berlin
an einem „in jeder Hinsicht feierlich vorbereitetem Tage“ statt.
Petersilie, Preußische Städteordnung. 3