Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 455
den modernen Souveränitätsbegriff erst dann mit Raffinement
anzuwenden, wenn unklare Abtretungen gemacht waren, die
diese Anwendung zugunsten einer wesentlichen Erweiterung der
abgetretenen Rechte gestatteten.
Das hieß natürlich diplomatischer Kleinkrieg auf Jahre,
bis endlich die Geduld selbst des frömmsten Gegners reißen
mußte: und dann erbitterter Krieg fast ohne Absehen eines
Endes.
Waren aber am Niederrhein die Aussichten auf friedliche
Zeiten, wenn auch auf ganz andere Weise erschwert, an sich
besser?
Die Niederlande waren hier zunächst zweigeteilt, und die
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reich mit Spanien in ständigem Gegensatze stand, eine stets
unruhige Grenze — ja, rechnete man die südlichen Niederlande
noch ein wenig zum Reiche, eine ständige Gefährdung der
Grenzlande selbst. Zudem: da Spanien als eines der großen
Machtgebiete des Hauses Habsburg in fortdauernden, bald
näheren, bald weniger engen Beziehungen zu Österreich stand,
so bedeutete es eine immerwährende, in ihren Wirkungen
schwankende, oft unberechenbare Rückwirkung der französisch—
südniederländischen Vorgünge und Beziehungen auf das Haus
und die Herrschaft des traditionellen Oberhauptes des Reiches
und damit auf das Ganze des Reiches selbst.
Nicht minder eigenartig war das Verhältnis der nörd⸗—
lichen Niederlande zu den Nachbarn im eigentlichen Reiche
und zum Reiche selbst. Es läßt sich am besten von der Ge—
schichte der Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg her betrachten.
Um diese reichen Lande war, wie wir wissen, seit dem Jahre
1609 mit dem Aussterben des alten Herrscherhauses ein Streit
entbrannt, an dem sich vornehmlich die Pfalz und Branden—
burg als zum nächsten Erbanspruch Berechtigte beteiligt hatten.
Dabei war es denn zu Teilungen gekommen, in denen
ein provisorischer Vertrag den anderen ablöste; und in dem
Düsseldorfer Provisionalvergleich vom Jahre 1647 hatte man
sich schließlich dahin geeinigt, daß dem Neuburger Pfalzgrafen