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Posten und Postwesen.
Demnach hatten sich in dem Zeitraum von 15 Jahren die mit den Posten beför
derten Sendungen um mehr als das dreifache, die Einnahmen um beinahe 90 Prozent
und der Überschuß um 85^ Prozent vermehrt.
Nach dem Gesetze vom 21. Dezember 1849 erfuhr das Briefporto abermals eine
bedeutende Ermäßigung durch Einführung des Dreizouentarifs mit den Sätzen von 1,
2 und 3 Sgr. für den einfachen Brief.
Um den Verkehrsbedürfnissen in den verschiedenen Landesteilen näher zu treten und
den Postdienst besser leiten und beaufsichtigen zu können, schritt man am 1. Januar 1850
zur Dezentralisation der Verwaltung, indem man für jeden preußischen Regierungsbezirk
und die Hauptstadt Berlin eine Oberpostdirektion errichtete, welche den Verwaltungs
dienst für ihren Bezirk innerhalb der ihr vom Generalpostamte vorgezeichneten Grenzen
wahrzunehmen hatte.
In der Absicht, den
Postverkehr zwischen den
verschiedenen deutschen Post
gebieten zu erleichtern, grün
deten Preußen und Österreich
1850 den deutsch-österreichi
schen Postverein. 1852 kam
in Preußen ein Postgesetz
zustande, welches mit dem
dazu erlassenen Reglement
einen zeitgemäßen Ersatz für
die veraltete Postordnung
von 1782 bildete. 1865
ward das Postanweisungs-
öerfahren eingeführt. Nach
Bereinigung der Posten in
den 1866 neuerworbenen
Ländern sowie der taxisschen
Posten mit dem preußischen
Postwesen ging das letztere
nach 217 jährigem Bestehen
am 1. Januar 1868 in dem
jenigen des Norddeutschen
Bundes auf.
795. GencralpostdirrKtor Kchmückrrt. Der deUtsch - öster-
reichische Postverein
wurde zunächst von Preußen und Österreich durch Vertrag vom 6. April 1850 gegründet.
Bayern und Sachsen schlossen sich ihm sogleich an, während die übrigen deutschen Staaten
erst nach und nach ihren Beitritt erklärten. Der ausgesprochene Zweck des Vereins war
die Herbeiführung einer einheitlichen Behandlung und Taxierung der im Verkehr zwischen
den verschiedenen Vereinsgebieten gewechselten Sendungen. Bei Feststellung der Brieftaxe
wurden die sämtlichen Vereinsländer als ein Postgebiet angesehen und die Sätze von
1, 2 und 3 Sgr. bzw. 3, 6 und 9 Kreuzer süddeutscher Währung nach dem von Preußen
für seinen inneren Verkehr bereits angewandten Dreizonentarif angenommen. Von der
Einführung einer Einheitstaxe für Briefe sah man im Hinblick auf die in England damit
gemachten Erfahrungen ab. Weitere Vereinbarungen betrafen die Beschleunigung der
Korrespondenzbefördernng, die Verhältnisse zum Auslande, die Förderung der Vereins
zwecke durch spätere Postkonferenzen. Durch die Beschlüsse der letzteren wurde denn auch-
das Vereinswerk allmählich weiter ausgebaut, namentlich brachte die Münchener Post
konferenz im Jahre 1857 eine vollständige Umgestaltung der Vereins-Fahrposttaxe zustande,
welche bis dahin für jede an dem Transporte einer Sendung beteiligte Verwaltung be-