Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

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Posten und Postwesen. 
Demnach hatten sich in dem Zeitraum von 15 Jahren die mit den Posten beför 
derten Sendungen um mehr als das dreifache, die Einnahmen um beinahe 90 Prozent 
und der Überschuß um 85^ Prozent vermehrt. 
Nach dem Gesetze vom 21. Dezember 1849 erfuhr das Briefporto abermals eine 
bedeutende Ermäßigung durch Einführung des Dreizouentarifs mit den Sätzen von 1, 
2 und 3 Sgr. für den einfachen Brief. 
Um den Verkehrsbedürfnissen in den verschiedenen Landesteilen näher zu treten und 
den Postdienst besser leiten und beaufsichtigen zu können, schritt man am 1. Januar 1850 
zur Dezentralisation der Verwaltung, indem man für jeden preußischen Regierungsbezirk 
und die Hauptstadt Berlin eine Oberpostdirektion errichtete, welche den Verwaltungs 
dienst für ihren Bezirk innerhalb der ihr vom Generalpostamte vorgezeichneten Grenzen 
wahrzunehmen hatte. 
In der Absicht, den 
Postverkehr zwischen den 
verschiedenen deutschen Post 
gebieten zu erleichtern, grün 
deten Preußen und Österreich 
1850 den deutsch-österreichi 
schen Postverein. 1852 kam 
in Preußen ein Postgesetz 
zustande, welches mit dem 
dazu erlassenen Reglement 
einen zeitgemäßen Ersatz für 
die veraltete Postordnung 
von 1782 bildete. 1865 
ward das Postanweisungs- 
öerfahren eingeführt. Nach 
Bereinigung der Posten in 
den 1866 neuerworbenen 
Ländern sowie der taxisschen 
Posten mit dem preußischen 
Postwesen ging das letztere 
nach 217 jährigem Bestehen 
am 1. Januar 1868 in dem 
jenigen des Norddeutschen 
Bundes auf. 
795. GencralpostdirrKtor Kchmückrrt. Der deUtsch - öster- 
reichische Postverein 
wurde zunächst von Preußen und Österreich durch Vertrag vom 6. April 1850 gegründet. 
Bayern und Sachsen schlossen sich ihm sogleich an, während die übrigen deutschen Staaten 
erst nach und nach ihren Beitritt erklärten. Der ausgesprochene Zweck des Vereins war 
die Herbeiführung einer einheitlichen Behandlung und Taxierung der im Verkehr zwischen 
den verschiedenen Vereinsgebieten gewechselten Sendungen. Bei Feststellung der Brieftaxe 
wurden die sämtlichen Vereinsländer als ein Postgebiet angesehen und die Sätze von 
1, 2 und 3 Sgr. bzw. 3, 6 und 9 Kreuzer süddeutscher Währung nach dem von Preußen 
für seinen inneren Verkehr bereits angewandten Dreizonentarif angenommen. Von der 
Einführung einer Einheitstaxe für Briefe sah man im Hinblick auf die in England damit 
gemachten Erfahrungen ab. Weitere Vereinbarungen betrafen die Beschleunigung der 
Korrespondenzbefördernng, die Verhältnisse zum Auslande, die Förderung der Vereins 
zwecke durch spätere Postkonferenzen. Durch die Beschlüsse der letzteren wurde denn auch- 
das Vereinswerk allmählich weiter ausgebaut, namentlich brachte die Münchener Post 
konferenz im Jahre 1857 eine vollständige Umgestaltung der Vereins-Fahrposttaxe zustande, 
welche bis dahin für jede an dem Transporte einer Sendung beteiligte Verwaltung be-
	        
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