Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Posten  und  Postwesen.

Demnach  hatten  sich  in  dem  Zeitraum  von  15  Jahren  die  mit  den  Posten  beförderten ­
  Sendungen  um  mehr  als  das  dreifache,  die  Einnahmen  um  beinahe  90  Prozent
und  der  Überschuß  um  85^  Prozent  vermehrt.
Nach  dem  Gesetze  vom  21.  Dezember  1849  erfuhr  das  Briefporto  abermals  eine
bedeutende  Ermäßigung  durch  Einführung  des  Dreizouentarifs  mit  den  Sätzen  von  1,
2  und  3  Sgr.  für  den  einfachen  Brief.
Um  den  Verkehrsbedürfnissen  in  den  verschiedenen  Landesteilen  näher  zu  treten  und
den  Postdienst  besser  leiten  und  beaufsichtigen  zu  können,  schritt  man  am  1.  Januar  1850
zur  Dezentralisation  der  Verwaltung,  indem  man  für  jeden  preußischen  Regierungsbezirk
und  die  Hauptstadt  Berlin  eine  Oberpostdirektion  errichtete,  welche  den  Verwaltungsdienst ­
  für  ihren  Bezirk  innerhalb  der  ihr  vom  Generalpostamte  vorgezeichneten  Grenzen
wahrzunehmen  hatte.
In  der  Absicht,  den
Postverkehr  zwischen  den
verschiedenen  deutschen  Postgebieten ­
  zu  erleichtern,  gründeten ­
  Preußen  und  Österreich
1850  den  deutsch-österreichischen ­
  Postverein.  1852  kam
in  Preußen  ein  Postgesetz
zustande,  welches  mit  dem
dazu  erlassenen  Reglement
einen  zeitgemäßen  Ersatz  für
die  veraltete  Postordnung
von  1782  bildete.  1865
ward  das  Postanweisungsöerfahren
  eingeführt.  Nach
Bereinigung  der  Posten  in
den  1866  neuerworbenen
Ländern  sowie  der  taxisschen
Posten  mit  dem  preußischen
Postwesen  ging  das  letztere
nach  217  jährigem  Bestehen
am  1.  Januar  1868  in  demjenigen ­
  des  Norddeutschen
Bundes  auf.
795.  GencralpostdirrKtor  Kchmückrrt.  Der  deUtsch  -  österreichische
  Postverein
wurde  zunächst  von  Preußen  und  Österreich  durch  Vertrag  vom  6.  April  1850  gegründet.
Bayern  und  Sachsen  schlossen  sich  ihm  sogleich  an,  während  die  übrigen  deutschen  Staaten
erst  nach  und  nach  ihren  Beitritt  erklärten.  Der  ausgesprochene  Zweck  des  Vereins  war
die  Herbeiführung  einer  einheitlichen  Behandlung  und  Taxierung  der  im  Verkehr  zwischen
den  verschiedenen  Vereinsgebieten  gewechselten  Sendungen.  Bei  Feststellung  der  Brieftaxe
wurden  die  sämtlichen  Vereinsländer  als  ein  Postgebiet  angesehen  und  die  Sätze  von
1,  2  und  3  Sgr.  bzw.  3,  6  und  9  Kreuzer  süddeutscher  Währung  nach  dem  von  Preußen
für  seinen  inneren  Verkehr  bereits  angewandten  Dreizonentarif  angenommen.  Von  der
Einführung  einer  Einheitstaxe  für  Briefe  sah  man  im  Hinblick  auf  die  in  England  damit
gemachten  Erfahrungen  ab.  Weitere  Vereinbarungen  betrafen  die  Beschleunigung  der
Korrespondenzbefördernng,  die  Verhältnisse  zum  Auslande,  die  Förderung  der  Vereinszwecke ­
  durch  spätere  Postkonferenzen.  Durch  die  Beschlüsse  der  letzteren  wurde  denn  auchdas
  Vereinswerk  allmählich  weiter  ausgebaut,  namentlich  brachte  die  Münchener  Postkonferenz ­
  im  Jahre  1857  eine  vollständige  Umgestaltung  der  Vereins-Fahrposttaxe  zustande,
welche  bis  dahin  für  jede  an  dem  Transporte  einer  Sendung  beteiligte  Verwaltung  be-
            
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