804 Posten und Postwejen.
kehrsbedürfnissen entgegen, daß sich behaupten läßt, sie wird zur Wohlthäterin auf dem
gesamten Verkehrsgebiete. Der namentlich durch den Postanweisungsdienst bei den Post
anstalten hervorgerufene beträchtliche Umsatz von baren Geldmitteln hat zuerst in England
auf den Gedanken geführt:
Postsparkassen einzurichten. Dort waren diejenigen Personen, welche ihre kleinen
Ersparnisse zinsbar anlegen wollten, bis zum Jahre 1860 lediglich auf Privatsparkassen
angewiesen. Die Unzuverlässigkeit verschiedener dieser Institute und die dadurch für die
Sparer herbeigeführten Verluste gaben zu dem Vorschlage Anlaß, unter der Garantie
des Staates für das ganze Land eine allgemeine Sparkasse zu gründen und als An
nahme- und Auszahlungsstellen derselben die Postanstalten zu bestimmen. Die Vorteile
einer solchen Einrichtung waren einleuchtend; sie bestanden vornehmlich in der Sicherheit
der Spareinlagen, da der Staat unbedingt für dieselben haftet, ferner in der Bequemlichkeit
des Verkehrs mit der Sparkasse, welche bei der großen Zahl der durch die Postanstalten
repräsentierten Annahme- und Auszahlungsstellen und der leichten Zugänglichkeit der
selben zu jeder Tageszeit sich bietet, endlich in der leichten Übertragbarkeit der Spar
einlagen von einem Orte auf den anderen, die insbesondere für die wandernde Arbeiter
bevölkerung von nicht zu unterschätzendem Werte ist. Der Vorschlag fand denn auch an
maßgebender Stelle sogleich eine günstige Aufnahme und gelangte im Jahre 1861 zur
Ausführung. Die mit der neuen Einrichtung in England erzielten bedeutenden Erfolge
veranlaßten die Postverwaltungen einer Reihe anderer Staaten z. B. Belgien, Frank
reich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden u. a. in gleichem Sinne vorzugehen.
Überall hat die Maßregel zu günstigen Ergebnissen geführt. So betrug
die Zahl der
Sparbücher
das Gutbaben der Sparer
1898 in Großbritannien und Irland
8 000 000
123 000 000 Pfd. Sterb,
„ „ Frankreich
3 087 000
875 021 000 Frank,
„ „ den Niederlanden . . ■
693 000
70 012 000 Gulden,
1897 „ Belgien
1 377 000
532 08 l 000 Frank,
„ „ Schweden
495 000
58107 000 Kronen,
1896 „ Italien
2 909 000
478 596 000 Lire,
„ „ Oesterreich
1 174 000
49 691 000 Gulden.
In Deutschland haben wir uns der Segnungen einer solchen Veranstaltung bis jetzt leider
noch nicht zu erfreuen; daran trägt aber nicht die ja sonst so rührige Reichspostver
waltung die Schuld, vielmehr ist es in diesem Falle merkwürdigerweise die Volks
vertretung, welche sich den bezüglichen Anträgen der Regierung gegenüber ablehnend
verhält. Es ist ja nicht zu verkennen, daß die dabei in Betracht kommenden Verhältnisse
in Deutschland ganz anders liegen als in England und auch wohl in anderen Staaten,
und daß den gegen die Einführung der Postsparkassen bei uns erhobenen Bedenken,
deren nähere Darlegung uns hier zu weit führen würde, eine gewisse Berechtigung nicht
abzusprechen ist. Immerhin sind dieselben nicht schwerwiegend genug, um die großen
Wohlthaten, welche die Postsparkassen den unteren Bevölkerungsklassen gewähren müssen,
diesen noch länger vorzuenthalten. Niemand wird leugnen wollen, daß die Vermehrung
der vorhandenen Sparstellen in Deutschland durch den Hinzutritt von etwa 13 000 Post
anstalten sowie der bequeme Verkehr mit den letzteren den Sparsinn in der Bevölkerung
mächtig anregen und sowohl in sittlicher als auch in volkswirtschaftlicher Beziehung von
den heilsamsten Folgen begleitet sein würde. In dieser Erkenntnis sollte man den
Widerstand gegen die durchaus volkstümliche Einrichtung fallen lassen und auch unser
Vaterland der unbestreitbaren Vorteile der Postsparkassen recht bald teilhaftig werden lassen.
Unter Posttaxen versteht man die an die Post für ihre Leistungen zu entrichtenden
Gebührensätze. Diese wurden in früheren Zeiten für jeden neu eingerichteten Postkurs
besonders festgesetzt. Soweit es sich um Versendnngsgegenstände handelte, kamen dabei
deren Gattung, Gewicht oder Wert, sowie die Beförderungsstrecke in Betracht. Je mehr
die Postkurse sich im Laufe der Zeit ausbreiteten, desto größer wurde natürlich die Zahl