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Die Volkswirtschaft.
Bevölkerung noch ungeheuere Flächen produktiven Bodens offen hält und durch die fort
schreitende Einverleibung tropischer und subtropischer Gebiete, die mit seinem Vordringen
in Persien und im südlichen Zentralasien erfolgt, allmählich die Bedingungen völliger
Geschlossenheit sich schafft.
Endlich hat auch Frankreich durch die von Deutschland zeitweise sogar begünstigte
Vermehrung seines Kolonialbesitzes in Jndochina und namentlich in Afrika ein großes
Kolonialreich sich angegliedert und auch in seiner Handelspolitik eine Richtung eingeschlagen,
die in ähnlicher Richtung sich bewegt, wie jene der anderen großen Kolonialmächte.
So ist die Periode des Freihandels, die eine Zeit lang auf den Ersatz der
Volkswirtschaft durch die Weltwirtschaft hinauszulaufen schien, abgelöst worden durch
eine Periode der Bildung großer nationaler Wirtschaftsgebiete. Die Be
strebungen des als jüngstes Glied in die Reihe der Weltmächte eingetretenen Deutschen
Reiches nach Mehrung seines überseeischen Besitzes und nach Gewinnung einer Einfluß
sphäre in Vorderasien, die durch den Bau der deutschen Bagdadbahn verheißungsvoll
eingeleitet wurde, ist ein weiterer Ausfluß dieser Entwickelung, ebenso wie die immer
wieder auftauchenden Bestrebungen, durch einen handelspolitischen Zusammenschluß
der mitteleuropäischen Staaten (Österreich-Ungarn, Italien, Schweiz, Belgien,
Holland) und der Balkanländer mit Deutschland den Wirtschaftsgebieten der großen
Kolonialmächte ein geschlossenes zentraleuropäisches Wirtschaftsgebiet gegenüber zu setzen.
Aber auch in einer veränderten Richtung der inneren Wirtschaftspolitik
der Staaten kennzeichnet sich der Anbruch einer neuen Periode der Volkswirtschaft.
Ihren Ausgangspunkt nimmt diese Entwickelung auf sozialem Gebiete. Von
England aus bricht sich die Anerkennung der Koalitionsfreiheit der Arbeiter Bahn;
das Deutsche Reich geht voran mit der Einführung der staatlichen Arbeiterversiche
rung, die den Arbeiter für den Fall der Arbeitsunfähigkeit, trete sie nun durch Krank
heit, Unfall, Invalidität oder Alter ein, von der Sorge um den Lebensunterhalt befreit.*)
Gleich großartig in seinem Grundgedanken wie in seiner Durchführung, enthält die
deutsche Arbeiterversicherungsgesetzgebung die Anerkennung einer Verpflichtung des Staates
zur Fürsorge für den erwerbsunfähig gewordenen Arbeiter, der die Unterstützung jetzt
nicht mehr in der entwürdigenden und ungenügenden Form des Almosens, sondern
auf Grund eines erworbenen Rechtes empfängt. Bon Deutschland ausgehend hat sich
dieser Gedanke in allen Kulturstaaten Geltung zu verschaffen gewußt. Ähnliche Ge
setze sind in anderen Staaten zum Teil bereits beschlossen, zum Teil in Vorbereitung,
und sogar in England, das am längsten sich der staatlichen Organisation der Arbeiter-
versicherung gegenüber ablehnend verhielt, denkt man bereits an ein staatliches Ein
greifen in der Frage der Alters- und Jnvaliditätsversorgung. Auch die Erlassung
von Arbeiterschutzvorschriften, die sich auf die Dauer der Beschäftigung, auf die
Zulassung der Frauen- und Kinderarbeit, auf die Beschaffenheit der Werkräume und die
Fernhaltung gesundheitsschädlicher Einflüsse beziehen, ist in allen Staaten zu einem
Gegenstand gesetzlicher Regelung geworden, so daß der Grundsatz der Nichteinmischung
des Staates in das gewerbliche Arbeitsverhältnis heute fast überall verlassen erscheint.
Ja man kann im Gegenteile sagen, daß je länger, je mehr die Verpflichtung des Staates
zu einem Eingreifen in die sozialen Verhältnisse im Sinne einer Besserung der Lage
des Arbeiterstandes überall anerkannt wird.
Eine ähnliche Veränderung der Anschauungen vollzog sich auch auf anderem Ge
biete. Die liberale Doktrin hatte ebenso wie ein Eingreifen des Staates in die wirt-
*) Die Großartigkeit dieses Gesetzgebungswerkes wird am besten gekennzeichnet durch
Zahlen. Die Zahl der Mitglieder der " deutschen Krankenkassen beträgt nicht weniger als
acht Millionen, die Zahl der gegen Unfall versicherten gewerblichen und landwirtschaftlichen Ar
beiter rund 18 Millionen; die ausgezahlten Entschädigungsbeträge und Renten beliefen sich bei
der Unfallversicherung im Jahre 18% auf 57 Millionen, bei der Alters- und Invaliditäts-
Versicherung auf 26 Millionen Mark, der Vermvgensstand der Alters- und Jnvaliditätsversicherungs-
anstalten im selben Jahre auf 460 Millionen Mark, die Reservefonds der Unfallversicherung auf
134 Millionen Mark.