Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

Volkseinkommen und Volkswohlstand. 955 
zeitig in den höchsten Einkommensstufen keine erhebliche Verschiebung eingetreten ist — 
die Zahl der Einkommen über 500 000 Mark betrug in den beiden Jahren 103 — 
so läßt sich auch diese Erscheinung nur durch das verhältnismäßig stärkere Wachstum 
der mittleren Einkommen erklären. Man kann diese Entwickelung als eine ziemlich 
günstige bezeichnen. 
Zählt man den Einkommensträgern die von ihnen erhaltenen Angehörigen zu, so 
ergibt sich für 1896 folgende Verteilung der preußischen Bevölkerung auf die 
verschiedenen Einkommensstufen: 
Es leben von einem 
Einkommen von 
in den Städten 
auf dem Lande 
Zusammen 
unter 000 Mk 
900— 3000 „ . . . . 
7800162 = 
3847086 = 
62,65 % 
30,9 % 
14043898 = 76,48% 
4021913 = 21,90% 
7868999 = 
25,54% 
3000— 6000 „ . . . . 
519063 = 
4,17% 
224589= 1,22% 
39609= 0,22% 
743652 = 
2,41% 
6000— 9500 „ . . . . 
146344 = 
1,18% 
185953 = 
0,60% 
9500— 30500 „ .... 
113 813 = 
0,91% 
26007= 0,14% 
139820 = 
0,45% 
30500—100000 
20773 = 
0,17% 
5093 = 0,03% 
25 866 = 
0,08% 
über 100000 „ .... 
3272 = 
0,03% 
no/ \ 
961= 0,01% 
4233 = 
0,01% 
Gesamtbevölkcrung 12450513(100%) 18362070(100%) 30812583(100%) 
Im Besitze eines ergänznngssteuerpflichtigen Vermögens, d. i. eines Ver 
mögens von mehr als 6000 Mark, soweit es nicht kraft besonderer Bestimmungen wegen 
zu geringen Einkommens seines Besitzers steuerfrei bleibt, waren in dem genannten Jahre 
1 152 332 Personen, die mit ihren Angehörigen 4 347 875 Köpfe, d. i. 14,xi °/ 0 der 
Gesamtbevölkerung ausmachen. Die besitzenden Klassen bilden somit nicht, wie behauptet 
wird, einen verschwindenden Bruchteil der Bevölkerung, sondern eine Masse von erheb 
lichem Gewicht, insbesondere wenn man berücksichtigt, daß zur besitzenden Klasse auch 
zahlreiche der Ergänzungssteuer nicht unterworfene Personen gehören. So ist beispiels 
weise in den zahlreichen Gegenden, in denen der Grundwert 200 Mark für das Hektar 
nicht übersteigt, der Besitzer eines lastenfreien Bauerngutes von 30 Hektar nicht er 
gänzungssteuerpflichtig. 
Der Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Vermögens machte im Jahre 1896 
63,92 Milliarden Mark aus, wovon 38,35 auf die Stadt und 25,57 auf das flache Land 
sielen. Das auf einen Steuerträger durchschnittlich entfallende Vermögen betrug in den 
Städten 73 723, auf dem Lande 40 466 Mark. Samt ihren Angehörigen machten die 
Vermögenssteuerpflichtigen in den Städten 1 717 908, d. i. 13,8%, auf dem Lande 
2 629 967 Köpfe, d. i. 14,32°/ 0 der Gesamtbevölkerung aus. 
Im allgemeinen kann man sagen, daß das durchschnittliche Vermögen der Steuer 
pflichtigen und die Summe des steuerbaren Vermögens in den Städten weit größer als 
auf dem Lande ist; auch ist die Zahl der großen Vermögen in der Stadt weitaus be 
deutender. Auf die Steuerträger mit mehr als 3000 Mark Einkommen entfallen in den 
Städten 33,88, auf dem Lande 11,72 Milliarden steuerbaren Vermögens. Auf dem 
Lande sind die kleinen und mittleren Vermögen häufiger, der auf die vermögenden 
Schichten entfallende Anteil der Gesamtbevölkerung ist etwas größer als in den Städten; 
es zeigt bei geringerem Reichtum eine gleichmäßigere und gesündere Vermögensver- 
teilnng. Dagegen ist die Gestaltung der Einkommensverhältnisse in den Städten eine 
günstigere, auch in Bezug auf die kleinen und mittleren Einkommen. Während auf dem 
Lande über drei Viertel der Gesamtbevölkerung von einem Einkommen unter 900 Mark 
leben müssen, entfallen in den Städten weniger als zwei Drittel der Bevölkerung auf 
diese Einkommensstufe. Ein Einkommen von 900—3000 Mark beziehen in den 
Städten 30,9, auf dem Lande 21,90/0 der Gesamtbevölkerung und für die höheren Ein 
kommensstufen ist die Besetzung in den Städten fast durchweg mehr als drei Mal so 
stark wie auf dem Lande. 
Der hervorragende Anteil, den die städtische Industrie an unserem wachsenden 
Wohlstände hat, kommt auch hierin klar zum Ausdruck. Die Städte erscheinen als die 
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