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II. Der Geldmarkt.
der Bank von England
Bank von Frankreich
Reichsbank
1900
5—3%
4.5—3%
7-5%
1907
7-4%
4-3%
7.5—5.5%
1912
5-3%
4—3.5%
6—4.5%
In dem Streben nach gleichmäßigem Diskont ist unter den drei
großen Instituten die Bank von Frankreich am erfolgreichsten gewesen,
die freilich infolge der in den meisten Fahren günstigen Zahlungsbilanz
des Landes und der Art des Geldverkehrs in Frankreich dis leichteste
Aufgabe hatte. Die Reichsbank und die Bank von England vermoch
ten. wenn sie auch nach der Struktur ihres lVirkungsgebiets und ihrer
finanziellen Organisation die Stabilität der französischen Rate nicht er
reichen konnten, doch allzu jähe Erschütterungen zu vermeiden. Es sind
im letzten Jahrzehnt gegen die Politik der Bank von England und der
Reichsbank heftige Nlagen erhoben worden. Aber man darf nicht über
sehen, daß in den letzten drei Nonjunkturperioden die Höchstrate in
England 7%, in Deutschland 7% betrug, die jüngste durch den Bal-
kankrieg verschärfte Periode einen Höchstsatz von nur 5 % zeitigte. Zn
dem noch ziemlich angespannten Fahr 1913 hat die Bank von England
und die Reichsbank nur zweimal den Diskont geändert. In einer ganzen
Nonjunkturperiode der Gegenwart wird die Rate nicht viel häufiger
gewechselt als in dem einzigen Fahre 1873.
Den Anfangszeiten der Notenbank, in welchen die Wissenschaft das
Ideal in einem niedrigen Zins erblickte, folgte die Aera der staatlichen
Reglementierung, des Mißtrauens gegen die Notenbank. Die herrschende
englische Anschauung, die die Bankgesetzgebungen bestimmte, war aus
einer Nritik laxer Zinspolitik in Nrisenzeiten entstanden. Niedriger
Zins, so dachte man, reizt die Spekulation an, treibt die Preise in die
höhe, verschlechtert dadurch die Handelsbilanz, führt zu starker Ein
wanderung auswärtiger Emissionen und verschlechtert so einen andern
bedeutsamen Posten der Zahlungsbilanz. Die Notenbank aber hat
im Interesse ihres Gewinns das Bestreben ihre Ennssion möglichst zu
erweitern. Daraus entsprangen die Beschränkungen der Notenaus
gabe, die in der peelschen Bankakte und in abgeschwächter Form in
der Notensteuer, welche der Keichsbank und Gesterreichisch-Ungarischen
Bank bei Ueberschreitung eines Kontingents metallisch ungedeckter
Noten auferlegt ist, ihren Ausdruck fanden. Eine Legriffsbestimniung
des „niedrigen Zinses" wurde nie gegeben — sie schien auch nicht nötig
zu sein. Es galt als Dogma, daß dem Goldabfluß nur durch Diskont
erhöhung zu steuern sei und die Notenbank möglichst automatische Non-