Full text: Bankpolitik

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II. Der Geldmarkt. 
der Bank von England 
Bank von Frankreich 
Reichsbank 
1900 
5—3% 
4.5—3% 
7-5% 
1907 
7-4% 
4-3% 
7.5—5.5% 
1912 
5-3% 
4—3.5% 
6—4.5% 
In dem Streben nach gleichmäßigem Diskont ist unter den drei 
großen Instituten die Bank von Frankreich am erfolgreichsten gewesen, 
die freilich infolge der in den meisten Fahren günstigen Zahlungsbilanz 
des Landes und der Art des Geldverkehrs in Frankreich dis leichteste 
Aufgabe hatte. Die Reichsbank und die Bank von England vermoch 
ten. wenn sie auch nach der Struktur ihres lVirkungsgebiets und ihrer 
finanziellen Organisation die Stabilität der französischen Rate nicht er 
reichen konnten, doch allzu jähe Erschütterungen zu vermeiden. Es sind 
im letzten Jahrzehnt gegen die Politik der Bank von England und der 
Reichsbank heftige Nlagen erhoben worden. Aber man darf nicht über 
sehen, daß in den letzten drei Nonjunkturperioden die Höchstrate in 
England 7%, in Deutschland 7% betrug, die jüngste durch den Bal- 
kankrieg verschärfte Periode einen Höchstsatz von nur 5 % zeitigte. Zn 
dem noch ziemlich angespannten Fahr 1913 hat die Bank von England 
und die Reichsbank nur zweimal den Diskont geändert. In einer ganzen 
Nonjunkturperiode der Gegenwart wird die Rate nicht viel häufiger 
gewechselt als in dem einzigen Fahre 1873. 
Den Anfangszeiten der Notenbank, in welchen die Wissenschaft das 
Ideal in einem niedrigen Zins erblickte, folgte die Aera der staatlichen 
Reglementierung, des Mißtrauens gegen die Notenbank. Die herrschende 
englische Anschauung, die die Bankgesetzgebungen bestimmte, war aus 
einer Nritik laxer Zinspolitik in Nrisenzeiten entstanden. Niedriger 
Zins, so dachte man, reizt die Spekulation an, treibt die Preise in die 
höhe, verschlechtert dadurch die Handelsbilanz, führt zu starker Ein 
wanderung auswärtiger Emissionen und verschlechtert so einen andern 
bedeutsamen Posten der Zahlungsbilanz. Die Notenbank aber hat 
im Interesse ihres Gewinns das Bestreben ihre Ennssion möglichst zu 
erweitern. Daraus entsprangen die Beschränkungen der Notenaus 
gabe, die in der peelschen Bankakte und in abgeschwächter Form in 
der Notensteuer, welche der Keichsbank und Gesterreichisch-Ungarischen 
Bank bei Ueberschreitung eines Kontingents metallisch ungedeckter 
Noten auferlegt ist, ihren Ausdruck fanden. Eine Legriffsbestimniung 
des „niedrigen Zinses" wurde nie gegeben — sie schien auch nicht nötig 
zu sein. Es galt als Dogma, daß dem Goldabfluß nur durch Diskont 
erhöhung zu steuern sei und die Notenbank möglichst automatische Non-
	        
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