Full text: Bankpolitik

26. Einwirkung auf Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen. 105 
hat sich — wegen der dabei möglichen Kursverluste — in die Praxis 
der Noteninstitute nicht einbürgern können. — 
Die Erfahrungen des gegenwärtigen Kriegs scheinen geeignet, der 
Ausbreitung der Devisenpolitik und Dermehrung von Auslandsguthaben 
Grenzen zu setzen. Aller wirtschaftlichen Einsicht zum Trotz hat Eng 
land an seinem alten Grundsatz, Forderungen von Bürgern kriegfüh 
render Mächte die Eintreibbarkeit zu versagen, festgehalten, wodurch 
in Zukunft die Stellung Londons als des Platzes, an welchem mit 
Dorliebe Guthaben unterhalten wurden, gefährdet wird. Es hat sich 
klar gezeigt, daß auch die liquidesten internationalen Forderungen 
in ihrer Stellung als prompte Zahlmittel vom Gutdünken des Schuldner 
staates abhängig sind und daß sie gerade in den kritischesten Tagen Gold 
besitz zu vertreten nicht vermögen. 
26. Einwirkung aus Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen. 
Ueber den zeitlichen Ausgleich zwischen günstigen und ungünstigen 
Momenten hinaus wirken jene Maßnahmen, die Geschäfte zu be 
günstigen oder verhindern suchen, welche auf die Zahlungsbilanz Ein 
fluß haben. Aus den Tagen des Merkantilismus ist in die Gegen 
wart die Erschwerung der Arbitrageoperationen herübergekommen,- 
man läßt zwar heute nicht mehr wie ehedem die Goldexporteure schwö 
ren, daß sie nicht Arbitrageoperationen gemacht haben, sucht aber 
diese Tätigkeit möglichst zu verhindern. Die Abgabe abgenützter Gold 
münzen und die Derweigerung der Goldeinlösung der Noten außer 
halb der Zentrale der Bank gehören zur Praxis aller Notenbanken,- 
di? Bank von Frankreich weigert sich in Marseille, die Neichsbank in 
Hamburg Gold an die Arbitrage zu geben. 
Die Lank von Frankreich hat bis in die neunziger Jahre des vorigen 
Jahrhunderts und neuerdings wieder seit 1912 in Zeiten drohenden 
Goldabflusses die gesetzliche Ermächtigung, nach ihrer Wahl in Gold 
oder in silbernen 5-Frankenstücken zu zahlen, in der weise angewendet, 
daß sie Goldbarren nur gegen eine Prämie abgab, die zeitweise bis 
zu einem Prozent anstieg. Die Leitung der Bank von Frankreich be 
hauptet — im Widerspruch zu vielen Stimmen aus der Praxis — daß 
sie diese Maßnahme nur gegen die Arbitrageure angewendet, dagegen 
beim erbrachten Nachweis von Derpflichtungen dem Ausland gegen 
über davon Abstand genommen habe. Die Arbitrageure können infolge 
des Schwankens der Prämie mit dem Notenbankgold nicht kalkulieren 
und müssen das benötigte Metall sich aus der Zirkulation beschaffen,
	        
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