31. Die Wirksamkeit der Notenbanken in Krisen» und Kriegszeiten. 139
trauen in die Geschäftsführung der Bank van größerer Wichtigkeit
als eine bestimmte Deckungsziffer und das eigene Land hat sich über
die zeitweise Verletzung der Oeckungsbestimmungen nach niemals be
unruhigt. In unserer Zeit starker zeitlich kanzentrierter Ansprüche
an die Notenbank ist die starre Begrenzung der Notenemission eine
schwere Kessel; die Notwendigkeit gerade in Tagen der Aufregung
ein Gesetz zu suspendieren erhöht die Unruhe und es wäre zu erwägen,
ob nicht den auf dem Kontinent unter staatlichem Einfluß stehenden
Bankleitungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der
Unterschreitung der Notendeckung gegeben werden sollte. Das Ein
greifen des Gesetzgebers ist überflüssig, da er in solchen Fällen in einer
Zwangslage sich befindet. Oer Mißbrauch der Suspensionsbestimmung
in Belgien, dem einzigen Reich, dessen Bankgesetzgebung eine derartige
Norm kennt, spricht nicht gegen die Einführung eines solchen Suspen-
sionsrechts, sondern nur für die Schaffung besonderer Vorsichtsmaß
nahmen bei seiner Anwendung.
Manche Statistiker haben die Ansprüche, die sich in Krisenzeiten
an die Notenbank wenden könnten, zusammengerechnet und ihren Zwei
fel an der Möglichkeit der Erfüllung aller Verpflichtungen ausgesprochen-
in der Öffentlichkeit ist die Anschauung weit verbreitet, daß die Zen
tralbanken bei Zusammenbruch des Scheckzahlungssgstems selbst zugrunde
gehen müßten. Diese Ansichten sind völlig haltlos: Das starke Anwachsen
der Depositen hat in Paniken nur die eine Wirkung, die Einführung des
Zwangskurses zu beschleunigen. Die Notenbank wird mit dem Zwangs
kurs nur so lange warten dürfen als der ihr nach Deckung des Thesau
rierungsbedarf verbleibende Metallbetrag zur Bestreitung der Auslands
erfordernisse hinreicht,- und diese Grenze ist derzeit bei einer im Ver
hältnis zu den Gesamtdepositen geringen (Quote von Thesaurierungen
erreicht. Nach Einführung des Zwangskurses ist es aber gleichgiltig,
ob die Zentralbank die Notenemission verdoppeln oder verzehnfachen
muß. Darum bedeutet der Kriegsbedarf im Lande für die Notenbank
geringere Schwierigkeit als eine Panik in Friedenszeiten: denn in diesem
Fall muß die Notenbank im Interesse der Aufrechthaltung des inter
nationalen Kredits die Einführung des Zwangskurses soweit als möglich
hinauszuschieben trachten.
Weit größere Anforderungen als der innere Verkehr stellt im Krieg
und bei Paniken, die das vertrauen des Auslands mindern, der Geld
bedarf für auswärtige Zahlungszwecke. Zwar ist die Höhe der Gold
ansprüche des Auslands ungleich geringer als jener aus dem innern
Verkehr: die Einleger in Deutschland haben zum Beispiel Forderungen