Full text: Bankpolitik

31. Die Wirksamkeit der Notenbanken in Krisen» und Kriegszeiten. 139 
trauen in die Geschäftsführung der Bank van größerer Wichtigkeit 
als eine bestimmte Deckungsziffer und das eigene Land hat sich über 
die zeitweise Verletzung der Oeckungsbestimmungen nach niemals be 
unruhigt. In unserer Zeit starker zeitlich kanzentrierter Ansprüche 
an die Notenbank ist die starre Begrenzung der Notenemission eine 
schwere Kessel; die Notwendigkeit gerade in Tagen der Aufregung 
ein Gesetz zu suspendieren erhöht die Unruhe und es wäre zu erwägen, 
ob nicht den auf dem Kontinent unter staatlichem Einfluß stehenden 
Bankleitungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der 
Unterschreitung der Notendeckung gegeben werden sollte. Das Ein 
greifen des Gesetzgebers ist überflüssig, da er in solchen Fällen in einer 
Zwangslage sich befindet. Oer Mißbrauch der Suspensionsbestimmung 
in Belgien, dem einzigen Reich, dessen Bankgesetzgebung eine derartige 
Norm kennt, spricht nicht gegen die Einführung eines solchen Suspen- 
sionsrechts, sondern nur für die Schaffung besonderer Vorsichtsmaß 
nahmen bei seiner Anwendung. 
Manche Statistiker haben die Ansprüche, die sich in Krisenzeiten 
an die Notenbank wenden könnten, zusammengerechnet und ihren Zwei 
fel an der Möglichkeit der Erfüllung aller Verpflichtungen ausgesprochen- 
in der Öffentlichkeit ist die Anschauung weit verbreitet, daß die Zen 
tralbanken bei Zusammenbruch des Scheckzahlungssgstems selbst zugrunde 
gehen müßten. Diese Ansichten sind völlig haltlos: Das starke Anwachsen 
der Depositen hat in Paniken nur die eine Wirkung, die Einführung des 
Zwangskurses zu beschleunigen. Die Notenbank wird mit dem Zwangs 
kurs nur so lange warten dürfen als der ihr nach Deckung des Thesau 
rierungsbedarf verbleibende Metallbetrag zur Bestreitung der Auslands 
erfordernisse hinreicht,- und diese Grenze ist derzeit bei einer im Ver 
hältnis zu den Gesamtdepositen geringen (Quote von Thesaurierungen 
erreicht. Nach Einführung des Zwangskurses ist es aber gleichgiltig, 
ob die Zentralbank die Notenemission verdoppeln oder verzehnfachen 
muß. Darum bedeutet der Kriegsbedarf im Lande für die Notenbank 
geringere Schwierigkeit als eine Panik in Friedenszeiten: denn in diesem 
Fall muß die Notenbank im Interesse der Aufrechthaltung des inter 
nationalen Kredits die Einführung des Zwangskurses soweit als möglich 
hinauszuschieben trachten. 
Weit größere Anforderungen als der innere Verkehr stellt im Krieg 
und bei Paniken, die das vertrauen des Auslands mindern, der Geld 
bedarf für auswärtige Zahlungszwecke. Zwar ist die Höhe der Gold 
ansprüche des Auslands ungleich geringer als jener aus dem innern 
Verkehr: die Einleger in Deutschland haben zum Beispiel Forderungen
	        
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