Full text: Bankpolitik

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II. Oer Geldmarkt. 
der Bank dürfen landwirtschaftliche Wechsel mit sechsmonatlicher Lauf 
zeit diskontiert werden. 
g) Lombardkredite. 
Reichsbank: Kür drei Monate auf Gold und Silber; auf Schuld 
verschreibungen einer inländischen öffentlichrechtlichen Körperschaft, 
deutsche Pfandbriefe und Kommunalobligationen bis zu 75 % des Rurs 
wertes- auf zinstragende Schuldoersprechen nicht deutscher Städte und 
staatlich garantierte ausländische Privatobligationen bis zu 50% des Kurs 
wertes; auf Wechsel mit Abrechnung von mindestens 5%; gegen Ver 
pfändung im Inland lagernder Raufmannswaren bis % des Wertes. 
Bank von Frankreich: Auf die Rentenwerte der öffent 
lichrechtlichen Rörperschaften Frankreichs und bestimmten Kolonien, 
Aktien und Gbligationen französischer Eisenbahnen, Obligationen des 
Credit foncier. höhe der Belehnung bestimmt der Conseil gßnöral. 
Ge st erreichisch - Ungarische Bank: Auf drei Monate 
gegen Gold und Silber; gegen mündelsichere einheimische Effekten bis 
zu 75% des Kurswerts; gegenWechsel auf ausländische Plätze und gegen 
inländische Wechsel, auch wenn sie nicht auf Kronen lauten, mit sechs 
monatlicher Laufzeit. 
Banca d’Italia: Auf Schatzscheine bis zwei Jahre, auf 
Gold undSilber, auf staatliche oder staatlich garantierte Renten, Schuld 
verschreibungen der Grundkreditanstalten, in Gold zahlbare, von Aus 
landsstaaten ausgegebene Effekten und Warrants für vier bis sechs Mo 
nate in höhe von 50 bis 100% des Wertes. 
Russische Staatsbank: Darlehen auf inländische Waren 
bis zu neun Monaten, auf Warrants, auf Konossements bis zu drei 
Monaten und bis 66%% des Werts, auf Ladescheine bis 80%. Sechs 
monatliche Darlehen auf Staatspapiere bis 90 %, Pfandbriefe bis 80, 
sonstige inländische Gbligationen bis 75% des Wertes. 
R e s er v e b a n k e n der vereinigten Staaten: 
Kein Lombardkredit. 
b) Effektenkauf. 
Reichsbank: Ankauf deutscher Schuldverschreibungen ist ge 
stattet. 
B a n c a d’ 11 a 1 i a ; Freie Mittel können bis zu 75% in Effekten 
angelegt werden. 
Reservebanken der vereinigten Staaten: Ge-
	        
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