148
II. Oer Geldmarkt.
der Bank dürfen landwirtschaftliche Wechsel mit sechsmonatlicher Lauf
zeit diskontiert werden.
g) Lombardkredite.
Reichsbank: Kür drei Monate auf Gold und Silber; auf Schuld
verschreibungen einer inländischen öffentlichrechtlichen Körperschaft,
deutsche Pfandbriefe und Kommunalobligationen bis zu 75 % des Rurs
wertes- auf zinstragende Schuldoersprechen nicht deutscher Städte und
staatlich garantierte ausländische Privatobligationen bis zu 50% des Kurs
wertes; auf Wechsel mit Abrechnung von mindestens 5%; gegen Ver
pfändung im Inland lagernder Raufmannswaren bis % des Wertes.
Bank von Frankreich: Auf die Rentenwerte der öffent
lichrechtlichen Rörperschaften Frankreichs und bestimmten Kolonien,
Aktien und Gbligationen französischer Eisenbahnen, Obligationen des
Credit foncier. höhe der Belehnung bestimmt der Conseil gßnöral.
Ge st erreichisch - Ungarische Bank: Auf drei Monate
gegen Gold und Silber; gegen mündelsichere einheimische Effekten bis
zu 75% des Kurswerts; gegenWechsel auf ausländische Plätze und gegen
inländische Wechsel, auch wenn sie nicht auf Kronen lauten, mit sechs
monatlicher Laufzeit.
Banca d’Italia: Auf Schatzscheine bis zwei Jahre, auf
Gold undSilber, auf staatliche oder staatlich garantierte Renten, Schuld
verschreibungen der Grundkreditanstalten, in Gold zahlbare, von Aus
landsstaaten ausgegebene Effekten und Warrants für vier bis sechs Mo
nate in höhe von 50 bis 100% des Wertes.
Russische Staatsbank: Darlehen auf inländische Waren
bis zu neun Monaten, auf Warrants, auf Konossements bis zu drei
Monaten und bis 66%% des Werts, auf Ladescheine bis 80%. Sechs
monatliche Darlehen auf Staatspapiere bis 90 %, Pfandbriefe bis 80,
sonstige inländische Gbligationen bis 75% des Wertes.
R e s er v e b a n k e n der vereinigten Staaten:
Kein Lombardkredit.
b) Effektenkauf.
Reichsbank: Ankauf deutscher Schuldverschreibungen ist ge
stattet.
B a n c a d’ 11 a 1 i a ; Freie Mittel können bis zu 75% in Effekten
angelegt werden.
Reservebanken der vereinigten Staaten: Ge-