Full text: Bankpolitik

33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 153 
aus der produktiven Zirkulation mit % ergibt, mindestens 2 Millionen Fcs. 
hat dem Staat seit 1857 60 Milionen Fcs., ursprünglich zu 3%, seit 
1897 zinslos, seit 1878 weitere 80 Millionen, zu 1%, seit 1897 zinslos, 
40 Millionen seit 1896 und 20 Millionen seit 1911 zinslos bis 1920 
geliehen. 
Ge st erreichisch-Ungarische Lank: Zahlungsver 
pflichtung wie die Reichsbank. hat dem Staat für die Dauer ihres Pri 
vilegs 60 Millionen Kr. geliehen. 
Ban ca d’Italia: Mutz gegen Hinterlegung von Staats 
renten oder Schatzscheinen dem Staat Gold zu 1%% bis zum höchst 
betrag von 115 Millionen Lire leihen. 
Reservebanken der vereinigten Staaten: 
Können mit dem Kassendienst des Bundes betraut werden. 
33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 
Das Sgstem der Monopolnotenbank herrscht in fast allen Kultur- 
staaten. Die vereinigten Staaten bilden nur insofern eine Ausnahme, 
als sie nach der neuen Bankgesetzgebung über elf Institute verfügen, 
die aber in ihrem Territorium das alleinige Notenausgaberecht be 
sitzen. Zn England, Deutschland und Italien sind aus historischen Grün 
den neben der Zentralbank andre Notenbanken belassen worden, die 
aber in ihrer Notenausgabe streng begrenzt sind. Die englischen In 
stitute, durchwegs Kleinbanken in der Provinz mit einem Gesamt 
notenumlauf von nur 170.000 £, kommen für den Geldverkehr des 
Landes nicht in Betrachts das verschwinden dieser Neste aus der alten 
Dezentralisationszeit ist nur eine Frage kurzer Jahre. In Deutsch 
land sind die bagrische, württemb er gische, badische und sächsische Noten 
bank in ihrer Notenemission und Diskontfestsetzung eng eingeschränkt,- 
der gesamte Notenumlauf der vier Institute betrug zu Ende 1913 kaum 
9% jenes der Neichsbank. von den italienischen Instituten hat die 
banca di Sicilia nur lokalen Charakter, der bavco di Napoli dagegen 
ist eine ansehnliche Bank geblieben, allerdings mit wesentlich geringerer 
Höchstgrenze des ungedeckten Notenumlaufs als die banca d’Italia, 
im übrigen aber ohne Einschränkung ihres kvirkungskreises. Dezen 
tralisiertes Notenbankwessn besteht autzer in einigen englischen Kolo 
nien (Kanada) nur in Schottland, wo seit altersher neun mit einander 
in Kartellverhältnis stehende Institute Noten ausgeben, doch hat diese 
Organisation infolge der Währungsgemeinschaft mit England, der 
Giroverbindung der schottischen Banken mit der Bank von England
	        
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