Full text: Bankpolitik

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II. Der Geldmarkt. 
und der Konzentrierung der Auslandszahlungen für das vereinigte 
Königreich in London nur in zweifacher Richtung praktische Bedeutung: 
wegen der Ausgabe kleiner Noten im Gegensatz zum englischen Brauch 
und wegen der durch die Notenemission gebotenen Möglichkeit der 
Errichtung von Zweiganstalten auch in kleinen Orten, in denen wenig 
Einlagen zu erwarten sind. Noch immer reicht unter allen Ländern 
die Organisation des Bankwesens am weitesten in Schottland in die 
Dörfer hinein/ aber seit der Ausbreitung der vepositenkassen der Nredit- 
banken sind die vereinigten Staaten, England und Frankreich Schott 
land schon ziemlich nahe gekommen und dieser ehedem so sehr gerühmte 
Vorzug der Notendezentralisation hat mit dem starken Zuströmen 
billiger Einlagen an Bedeutung verloren. Für die heutige schottische 
Lankverfassung ist, so paradox dies auch klingen mag, nicht die Noten 
freiheit, sondern gerade das Monopol charakteristisch: die Unmöglich 
keit der Konkurrenz für andere Lanken gibt den konzessionierten Noten 
instituten seit Generationen das ausschließliche Recht zum Betrieb 
aller Nreditbankgeschäfte. — 
Oie Notenbank ist in jedem Wirtschaftsgebiet die stärkste Nredit- 
institution, ihre Ausschaltung aus dem Zahlungs- und Kreditverkehr 
ist undenkbar. Um so eigentümlicher berührt die Kurzfristigkeit der 
Privilegiumserteilung in den meisten Statuten. Oie chart6r der Bank 
von England wurde im 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhun 
derts nur für ein Jahrzehnt erteilt, weil das Parlament seinen Einfluß 
auf die Monopolgesellschaft wahren wollte. Man war zu Ende des 
17. Jahrhunderts, als die Bank ihr erstes Statut erhielt, in England 
in einer Zeit des eben wiedererrungenen parlamentsrechtes und scheute 
sich eine obarter auf zu lange Zeit zu gewähren. Oie Rückzahlung der 
Staatsschuld an die Lank sollte überdies nach einjähriger Kündigung 
erfolgen können und die Rechte der Bank sodann aufhören. Auch diese 
heute noch geltende Bestimmung hat historische Gründe: „Derartige 
Kündigungsrechte des Staates Korporationen gegenüber waren nicht 
ungewöhnlich. Ls war jedoch nicht üblich, von ihnen Gebrauch zu 
machen, wenn die Gesellschaft nicht aus ihrem Rechtskreis heraustrat. 
Ls war nur eine Drohung, durch welche sie zu gehörigem Verhalten 
bewogen werden sollte." (Burnet, History of my own time, Zitat 
bei Philippovich, Bank von England S. 36). Oie zehnjährige Befristung 
wurde in der Zeit des Erstarkens des wirtschaftlichen Liberalismus 
umsomehr beibehalten als man in jenen Tagen irrtümlich die «harter 
int Sinn eines Monopols für alle Bankgeschäfte auslegte. Die Er 
neuerungen des Privilegs im 19. Jahrhundert haben drei der gründ-
	        
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