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II. Der Geldmarkt.
und der Konzentrierung der Auslandszahlungen für das vereinigte
Königreich in London nur in zweifacher Richtung praktische Bedeutung:
wegen der Ausgabe kleiner Noten im Gegensatz zum englischen Brauch
und wegen der durch die Notenemission gebotenen Möglichkeit der
Errichtung von Zweiganstalten auch in kleinen Orten, in denen wenig
Einlagen zu erwarten sind. Noch immer reicht unter allen Ländern
die Organisation des Bankwesens am weitesten in Schottland in die
Dörfer hinein/ aber seit der Ausbreitung der vepositenkassen der Nredit-
banken sind die vereinigten Staaten, England und Frankreich Schott
land schon ziemlich nahe gekommen und dieser ehedem so sehr gerühmte
Vorzug der Notendezentralisation hat mit dem starken Zuströmen
billiger Einlagen an Bedeutung verloren. Für die heutige schottische
Lankverfassung ist, so paradox dies auch klingen mag, nicht die Noten
freiheit, sondern gerade das Monopol charakteristisch: die Unmöglich
keit der Konkurrenz für andere Lanken gibt den konzessionierten Noten
instituten seit Generationen das ausschließliche Recht zum Betrieb
aller Nreditbankgeschäfte. —
Oie Notenbank ist in jedem Wirtschaftsgebiet die stärkste Nredit-
institution, ihre Ausschaltung aus dem Zahlungs- und Kreditverkehr
ist undenkbar. Um so eigentümlicher berührt die Kurzfristigkeit der
Privilegiumserteilung in den meisten Statuten. Oie chart6r der Bank
von England wurde im 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhun
derts nur für ein Jahrzehnt erteilt, weil das Parlament seinen Einfluß
auf die Monopolgesellschaft wahren wollte. Man war zu Ende des
17. Jahrhunderts, als die Bank ihr erstes Statut erhielt, in England
in einer Zeit des eben wiedererrungenen parlamentsrechtes und scheute
sich eine obarter auf zu lange Zeit zu gewähren. Oie Rückzahlung der
Staatsschuld an die Lank sollte überdies nach einjähriger Kündigung
erfolgen können und die Rechte der Bank sodann aufhören. Auch diese
heute noch geltende Bestimmung hat historische Gründe: „Derartige
Kündigungsrechte des Staates Korporationen gegenüber waren nicht
ungewöhnlich. Ls war jedoch nicht üblich, von ihnen Gebrauch zu
machen, wenn die Gesellschaft nicht aus ihrem Rechtskreis heraustrat.
Ls war nur eine Drohung, durch welche sie zu gehörigem Verhalten
bewogen werden sollte." (Burnet, History of my own time, Zitat
bei Philippovich, Bank von England S. 36). Oie zehnjährige Befristung
wurde in der Zeit des Erstarkens des wirtschaftlichen Liberalismus
umsomehr beibehalten als man in jenen Tagen irrtümlich die «harter
int Sinn eines Monopols für alle Bankgeschäfte auslegte. Die Er
neuerungen des Privilegs im 19. Jahrhundert haben drei der gründ-