Full text: Bankpolitik

33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 157 
Effekten bei Kreditkündigung nicht realisiert werden könnten. Aber 
auch wenn dies zutrifft, ist doch der Kredit an den Staat anders aufzu 
fassen als Wechsel- und Lombardkredit: die Notenbank mag, um den 
Kreditbanken die Rückzahlung der Depositen zu ermöglichen, eine un 
gewöhnlich große Menge von Wechseln rediskontieren oder Effekten 
lombardieren und sie wird dadurch nur ihre Note an Stelle des Depo 
situms setzen: der ängstliche Kaufmann wird statt mit Scheck mit Noten 
zahlen, der furchtsame und dumme Sparer wird in seine Kasse statt 
des Sparbuchs ein Notenportefeuille legen. Oie Notenbank muß mehr 
Noten emittieren als gewöhnlich und die Laufzeit derselben wird na 
mentlich im Thesaurierungsfall sehr lang sein. Aber die Gesamtsumme 
des in der Volkswirtschaft zirkulierenden Geldes wird durch die Sub 
stituierung der Note an Stelle des Depositums nicht vermehrt und 
auch die Summe der Zahlungen nicht geändert. Oie Mehrausgabe 
von Noten, respektive erhöhte Diskontierung und Lombardierung 
zur Hilfeleistung für die Kreditbanken bewirkt somit nicht Inflation,- 
ebensowenig ist dies beim erhöhten Bedarf an Betriebskredit bei den 
Kriegsmittelindustrien der Fall. Die Gewährung von Kredit an den 
Staat schafft aber neue Zahlungsmittel, ohne neue wirtschaftliche Werte 
hervorzurufen. Oie Gewährung derartiger Kredite in einem im Der- ' 
hältnis zum gesamten Geldumlauf beträchtlichen Umfang ist geeignet 
eine Preisteuerung hervorzurufen und das vertrauen in die Noten 
bank gerade in einem Zeitpunkt zu erschüttern, wo dieses am wenigsten 
zu entbehren ist. Bei Eintritt wirtschaftlicher und politischer Ruhe 
werden die Wechsel wieder eingelöst, der Staatskredit der Bank aber 
nur dann zurückgezahlt, wenn dis Nköglichkeit einer Anleiheemission 
besteht. Eine „Refundierungsanleihe" ist aber nach unglücklichem 
Krieg mit Erfolg nur durchführbar, wenn nicht weiteres Sinken des 
Geldwerts befürchtet wird. Die Wiederaufrichtung der Staatsfinanzen, 
das Emporarbeiten der Wirtschaft ist bei Ueberlastung der Notenbank 
mit Staatskrediten unmöglich. Der widerstand gegen jenes Maß der 
Inanspruchnahme durch den Staat, welches den Geldwert und das 
vertrauen zur Notenbank beeinflussen könnte, ist gerade in kritischen 
Tagen die wichtigste und schwerste Pflicht der Bankleitung. Gambetta 
hat in der Kriegszeit von 1871 die Bank von Frankreich in Stücke zu 
schlagen gedroht, wenn sie ihm nicht alle erforderlichen Mittel bewillige, 
aber die Bankleitung ließ sich nicht einschüchtern und ihre vorsichtige 
Zurückhaltung kam nach Beendigung des Kriegs der französischen 
Wirtschaft außerordentlich zugute. Zede andere Form der Kapital 
beschaffung, selbst Zwangsanleihen sind der Ueberlastung der Noten-
	        
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