33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 157
Effekten bei Kreditkündigung nicht realisiert werden könnten. Aber
auch wenn dies zutrifft, ist doch der Kredit an den Staat anders aufzu
fassen als Wechsel- und Lombardkredit: die Notenbank mag, um den
Kreditbanken die Rückzahlung der Depositen zu ermöglichen, eine un
gewöhnlich große Menge von Wechseln rediskontieren oder Effekten
lombardieren und sie wird dadurch nur ihre Note an Stelle des Depo
situms setzen: der ängstliche Kaufmann wird statt mit Scheck mit Noten
zahlen, der furchtsame und dumme Sparer wird in seine Kasse statt
des Sparbuchs ein Notenportefeuille legen. Oie Notenbank muß mehr
Noten emittieren als gewöhnlich und die Laufzeit derselben wird na
mentlich im Thesaurierungsfall sehr lang sein. Aber die Gesamtsumme
des in der Volkswirtschaft zirkulierenden Geldes wird durch die Sub
stituierung der Note an Stelle des Depositums nicht vermehrt und
auch die Summe der Zahlungen nicht geändert. Oie Mehrausgabe
von Noten, respektive erhöhte Diskontierung und Lombardierung
zur Hilfeleistung für die Kreditbanken bewirkt somit nicht Inflation,-
ebensowenig ist dies beim erhöhten Bedarf an Betriebskredit bei den
Kriegsmittelindustrien der Fall. Die Gewährung von Kredit an den
Staat schafft aber neue Zahlungsmittel, ohne neue wirtschaftliche Werte
hervorzurufen. Oie Gewährung derartiger Kredite in einem im Der- '
hältnis zum gesamten Geldumlauf beträchtlichen Umfang ist geeignet
eine Preisteuerung hervorzurufen und das vertrauen in die Noten
bank gerade in einem Zeitpunkt zu erschüttern, wo dieses am wenigsten
zu entbehren ist. Bei Eintritt wirtschaftlicher und politischer Ruhe
werden die Wechsel wieder eingelöst, der Staatskredit der Bank aber
nur dann zurückgezahlt, wenn dis Nköglichkeit einer Anleiheemission
besteht. Eine „Refundierungsanleihe" ist aber nach unglücklichem
Krieg mit Erfolg nur durchführbar, wenn nicht weiteres Sinken des
Geldwerts befürchtet wird. Die Wiederaufrichtung der Staatsfinanzen,
das Emporarbeiten der Wirtschaft ist bei Ueberlastung der Notenbank
mit Staatskrediten unmöglich. Der widerstand gegen jenes Maß der
Inanspruchnahme durch den Staat, welches den Geldwert und das
vertrauen zur Notenbank beeinflussen könnte, ist gerade in kritischen
Tagen die wichtigste und schwerste Pflicht der Bankleitung. Gambetta
hat in der Kriegszeit von 1871 die Bank von Frankreich in Stücke zu
schlagen gedroht, wenn sie ihm nicht alle erforderlichen Mittel bewillige,
aber die Bankleitung ließ sich nicht einschüchtern und ihre vorsichtige
Zurückhaltung kam nach Beendigung des Kriegs der französischen
Wirtschaft außerordentlich zugute. Zede andere Form der Kapital
beschaffung, selbst Zwangsanleihen sind der Ueberlastung der Noten-