Full text : Bankpolitik

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II.  Der  Geldmarkt.

bank  mit  Staatskrediten  vorzuziehen.  3n  vorbildlicher  Weise  hat  sich
England  in  den  zwei  Jahrzehnten  des  Kriegs  mit  Napoleon  an  diesen
Grundsatz  gehalten.  Die  Notenbank  in  Kriedenszeiten  mit  derartigen
Krediten  zu  verschonen,  wird  heute  allgemein  als  Notwendigkeit  angesehen,- ­
  eine  Ausnahme  macht  nur  Frankreich,  das  gegen  den  Widerstand ­
  seiner  hervorragendsten  Theoretiker  bei  jeder  Privilegs  erneu  erung
unentgeltlichen  Staatskredit  von  der  Lank  verlangt.  Der  Zinsenunterschied ­
  gegenüber  einer  Anleihe  wiegt  nicht  den  Nachteil  der  Einschränkung ­
  der  Bewegungsfreiheit  des  Zentralinstituts  auf.  Immerhin
sind  die  Beträge,  um  welche  es  sich  hier  handelt,  im  vergleich  zu  den
genannten  Kreditgewährungen  der  Bank  gering.  Oie  Reichsbank
und  Gesterreichisch-Ungarische  Bank  sind  in  der  Kreditgewährung  an
den  Staat  auf  den  Schatzwechseldiskont  beschränkt  und  überdies  ist  eine
Einflußnahme  der  Aktionäre  auf  diese  Geschäfte  vorgesehen,  die  freilich
bei  der  Struktur  der  beiden  Institute  praktisch  wenig  Bedeutung  besitzt,
vie  Begrenzung  der  Nreditgewährung  auf  Schatzwechseldiskont  schränkt
die  Beziehung  zwischen  Notenbank  und  Staat  auf  den  kurzfristigen
Kredit  ein,  allerdings  ohne  eine  Höchstsumme  festzusetzen.  Wie  die
Reichsbankausweise  in  den  Jahren  vor  der  Reichsfinanzreform  zeigen,
sichert  die  Bestimmung  nicht  immer  vor  einer  starken,  fortdauernden
Inanspruchnahme.
Gegen  die  volle  Abhängigkeit  der  Notenbankleitung  vom  Staat
sprechen  somit  sehr  ernste  Momente.  In  Reichen  mit  glücklicher  geschichtlicher ­
  Vergangenheit,  geordneter  Zinanzverwaltung  und  Einflußlosigkeit
  der  politischen  Parteien  auf  die  Besetzung  der  Staatsinstitute ­
  ist  man  geneigt  den  Ernst  dieser  Gründe  zu  unterschätzen,
zumal  in  normalen  Zeiten  der  Staatseinfluß  vielen  die  unparteiische
Leitung  der  Bank  besser  zu  gewährleisten  scheint  als  die  Führung  durch
eine  Privatdirektion.  Auf  dem  Nontinent  wird  dementsprechend  auch
überall  die  entscheidende  Persönlichkeit  in  der  Bankleitung  —  der  Gouverneur ­
  in  Frankreich,  der  Präsident  in  Deutschland  —  von  der  Regierung
ernannt,  der  Generaldirektor  in  Italien,  der  Generalsekretär  in  Gesterreich-Ungarn
  von  ihr  bestätigt.  Die  Aktionäre  haben  nur  in  Krankreich
wirklichen  Einfluß  auf  die  Geschäftsführung,  bei  der  Reichsbank  ist
ihre  Mitwirkung  zu  einer  beiratähnlichen  Tätigkeit  herabgedrückt  und
auch  in  den  andern  Reichen  ist  ihr  Wirken  von  dem  eines  gewöhnlichen
Aufsichtsrats  nicht  sehr  verschieden.  In  den  Distriktbanken  der  vereinigten ­
  Staaten  ist  dagegen  den  Aktionären  ein  starker  Einfluß  eingeräumt, ­
  der  voraussichtlich  auch  ausgeübt  werden  dürfte.
Die  Generalversammlungen  der  Notenbank  sind  ebensosehr  Kor-
            
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