Full text : Bankpolitik

33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.  157
Effekten  bei  Kreditkündigung  nicht  realisiert  werden  könnten.  Aber
auch  wenn  dies  zutrifft,  ist  doch  der  Kredit  an  den  Staat  anders  aufzufassen ­
  als  Wechsel-  und  Lombardkredit:  die  Notenbank  mag,  um  den
Kreditbanken  die  Rückzahlung  der  Depositen  zu  ermöglichen,  eine  ungewöhnlich ­
  große  Menge  von  Wechseln  rediskontieren  oder  Effekten
lombardieren  und  sie  wird  dadurch  nur  ihre  Note  an  Stelle  des  Depositums ­
  setzen:  der  ängstliche  Kaufmann  wird  statt  mit  Scheck  mit  Noten
zahlen,  der  furchtsame  und  dumme  Sparer  wird  in  seine  Kasse  statt
des  Sparbuchs  ein  Notenportefeuille  legen.  Oie  Notenbank  muß  mehr
Noten  emittieren  als  gewöhnlich  und  die  Laufzeit  derselben  wird  namentlich ­
  im  Thesaurierungsfall  sehr  lang  sein.  Aber  die  Gesamtsumme
des  in  der  Volkswirtschaft  zirkulierenden  Geldes  wird  durch  die  Substituierung ­
  der  Note  an  Stelle  des  Depositums  nicht  vermehrt  und
auch  die  Summe  der  Zahlungen  nicht  geändert.  Oie  Mehrausgabe
von  Noten,  respektive  erhöhte  Diskontierung  und  Lombardierung
zur  Hilfeleistung  für  die  Kreditbanken  bewirkt  somit  nicht  Inflation,-ebensowenig
  ist  dies  beim  erhöhten  Bedarf  an  Betriebskredit  bei  den
Kriegsmittelindustrien  der  Fall.  Die  Gewährung  von  Kredit  an  den
Staat  schafft  aber  neue  Zahlungsmittel,  ohne  neue  wirtschaftliche  Werte
hervorzurufen.  Oie  Gewährung  derartiger  Kredite  in  einem  im  Der-  '
hältnis  zum  gesamten  Geldumlauf  beträchtlichen  Umfang  ist  geeignet
eine  Preisteuerung  hervorzurufen  und  das  vertrauen  in  die  Notenbank ­
  gerade  in  einem  Zeitpunkt  zu  erschüttern,  wo  dieses  am  wenigsten
zu  entbehren  ist.  Bei  Eintritt  wirtschaftlicher  und  politischer  Ruhe
werden  die  Wechsel  wieder  eingelöst,  der  Staatskredit  der  Bank  aber
nur  dann  zurückgezahlt,  wenn  dis  Nköglichkeit  einer  Anleiheemission
besteht.  Eine  „Refundierungsanleihe"  ist  aber  nach  unglücklichem
Krieg  mit  Erfolg  nur  durchführbar,  wenn  nicht  weiteres  Sinken  des
Geldwerts  befürchtet  wird.  Die  Wiederaufrichtung  der  Staatsfinanzen,
das  Emporarbeiten  der  Wirtschaft  ist  bei  Ueberlastung  der  Notenbank
mit  Staatskrediten  unmöglich.  Der  widerstand  gegen  jenes  Maß  der
Inanspruchnahme  durch  den  Staat,  welches  den  Geldwert  und  das
vertrauen  zur  Notenbank  beeinflussen  könnte,  ist  gerade  in  kritischen
Tagen  die  wichtigste  und  schwerste  Pflicht  der  Bankleitung.  Gambetta
hat  in  der  Kriegszeit  von  1871  die  Bank  von  Frankreich  in  Stücke  zu
schlagen  gedroht,  wenn  sie  ihm  nicht  alle  erforderlichen  Mittel  bewillige,
aber  die  Bankleitung  ließ  sich  nicht  einschüchtern  und  ihre  vorsichtige
Zurückhaltung  kam  nach  Beendigung  des  Kriegs  der  französischen
Wirtschaft  außerordentlich  zugute.  Zede  andere  Form  der  Kapitalbeschaffung, ­
  selbst  Zwangsanleihen  sind  der  Ueberlastung  der  Noten-
            
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