33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 169
malität wie die Generalversammlungen überhaupt und die den Aktio
nären zuerkannten Rechte werden von denjenigen ausgeübt, die die
Rontrole über die Aktien sich sichern können. Dementsprechend haben
die Kreditbanken in den meisten Ländern in den Conseils die entschei
dende Position erlangt: im Zentralausschuß der Reichsbank spielen
sie die wichtigste Rolle, in England besetzen nach traditionellem her
kommen die großen Zinanzbankhäuser den verwaltungsrat der Bank
von England, in Amerika werden die Rreditbanken ein Drittel der Auf
sichtsratsmitglieder der Notenbanken stellen; dagegen werden die
englischen Depositenbanken in die Derwaltung der Bank von Eng
land nicht aufgenommen und in Oesterreich-Ungarn ist den Banken
überhaupt gesetzlich der Eintritt in den Generalrat der Notenbank
verwehrt. Das englische herkommen hat seine Ursache im Rivalitäts
gefühl zwischen der Notenbank und den Depositenbanken, das öster
reichische Gesetz wollte verhindern, daß die hauptsächlichsten Rredit-
nehmer der Notenbank — die Rediskontierung ist in Oesterreich stark
ausgebildet — Einfluß auf die Leitung des Gläubigerinstituts erhalten.
Mehrere Staaten — so Zrankreich und die Union — haben der Industrie
und Landwirtschaft ein Vertretungsrecht in der Derwaltung einge
räumt.
Die reinen Kreditbanken haben Interesse an hohem Zins, da die
Vergütung für einen Teil der fremden Gelder dem Steigen der Bank
rate nicht in vollem Maß entspricht, allerdings aber nur soweit dadurch
die Inanspruchnahme nicht eingeschränkt wird. Die Zinanzbanken
dagegen haben namentlich zur Zeit des Herausbringens neuer IVerte
Interesse an niedrigem Zins. Den Banken des Kontinents, die beide
Tgpen des Kreditgeschäfts vereinen, gibt die Individualisierung des
Zinses nach Kreditarten die Möglichkeit innerhalb bestimmter Grenzen
gleichzeitig durch niedrigen Effektenzins die Emission von Werten zu
erleichtern und im Kontokorrentgeschäft eine hohe Bankrate auszu
nützen,- sie sind an hohem Zins interessiert, soweit nicht dadurch die
Kreditinanspruchnahme eingeschränkt und das Effektenemissionsgeschäft
erschwert wird: Handel, Landwirtschaft und Industrie haben stets
Interesse an niedrigem Zins.
Der Einfluß der Vertreter dieser Lerufskreise auf die Bankleitungen
ist in den einzelnen Reichen verschieden: er ist am geringsten in der
Reichsbank, stärker in der Bank von Zrankreich, deren gleichmäßige,
niedrige Rate auch durch die Rücksichtnahme auf die der Industrie an-
gehörigen Rvgents bestimmt wird, am stärksten aber in England, wo
die Herrschaft des Eitgeinflusses in der Bank unverkennbar ist; allerdings