Full text: Bankpolitik

33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 169 
malität wie die Generalversammlungen überhaupt und die den Aktio 
nären zuerkannten Rechte werden von denjenigen ausgeübt, die die 
Rontrole über die Aktien sich sichern können. Dementsprechend haben 
die Kreditbanken in den meisten Ländern in den Conseils die entschei 
dende Position erlangt: im Zentralausschuß der Reichsbank spielen 
sie die wichtigste Rolle, in England besetzen nach traditionellem her 
kommen die großen Zinanzbankhäuser den verwaltungsrat der Bank 
von England, in Amerika werden die Rreditbanken ein Drittel der Auf 
sichtsratsmitglieder der Notenbanken stellen; dagegen werden die 
englischen Depositenbanken in die Derwaltung der Bank von Eng 
land nicht aufgenommen und in Oesterreich-Ungarn ist den Banken 
überhaupt gesetzlich der Eintritt in den Generalrat der Notenbank 
verwehrt. Das englische herkommen hat seine Ursache im Rivalitäts 
gefühl zwischen der Notenbank und den Depositenbanken, das öster 
reichische Gesetz wollte verhindern, daß die hauptsächlichsten Rredit- 
nehmer der Notenbank — die Rediskontierung ist in Oesterreich stark 
ausgebildet — Einfluß auf die Leitung des Gläubigerinstituts erhalten. 
Mehrere Staaten — so Zrankreich und die Union — haben der Industrie 
und Landwirtschaft ein Vertretungsrecht in der Derwaltung einge 
räumt. 
Die reinen Kreditbanken haben Interesse an hohem Zins, da die 
Vergütung für einen Teil der fremden Gelder dem Steigen der Bank 
rate nicht in vollem Maß entspricht, allerdings aber nur soweit dadurch 
die Inanspruchnahme nicht eingeschränkt wird. Die Zinanzbanken 
dagegen haben namentlich zur Zeit des Herausbringens neuer IVerte 
Interesse an niedrigem Zins. Den Banken des Kontinents, die beide 
Tgpen des Kreditgeschäfts vereinen, gibt die Individualisierung des 
Zinses nach Kreditarten die Möglichkeit innerhalb bestimmter Grenzen 
gleichzeitig durch niedrigen Effektenzins die Emission von Werten zu 
erleichtern und im Kontokorrentgeschäft eine hohe Bankrate auszu 
nützen,- sie sind an hohem Zins interessiert, soweit nicht dadurch die 
Kreditinanspruchnahme eingeschränkt und das Effektenemissionsgeschäft 
erschwert wird: Handel, Landwirtschaft und Industrie haben stets 
Interesse an niedrigem Zins. 
Der Einfluß der Vertreter dieser Lerufskreise auf die Bankleitungen 
ist in den einzelnen Reichen verschieden: er ist am geringsten in der 
Reichsbank, stärker in der Bank von Zrankreich, deren gleichmäßige, 
niedrige Rate auch durch die Rücksichtnahme auf die der Industrie an- 
gehörigen Rvgents bestimmt wird, am stärksten aber in England, wo 
die Herrschaft des Eitgeinflusses in der Bank unverkennbar ist; allerdings
	        
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