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III. Oer Kapitalmarkt.
Kall ist Eigeninvestition des Gläubigers durch Uebernahme der Fabrik
oder der Effekten nicht nötig. Bei starker Minderung der dem Geld
markt zur Verfügung stehenden Mittel kann das Gesamtquantum der
Geldmarktnachsrage wesentlich eingeschränkt werden.
Oie Unlagen des Kapitalmarktes sind aber ihrer Verwendung
nach bestimmt. Oie Minderung des Kapitalangebots verringert nicht
das chuantum der Nachftags, sondern nur den wert der Unlagen. Heraus
ziehung des auf dem Kapitalmarkt angelegten Kapitals ist für die Volks
wirtschaft nur im Kall der Beteiligung des Auslands an inländischen
Investitionen möglich. Oie einzelne Privatwirtschaft kann ihr ange
legtes Kapital nur durch verkauf des Unternehmens zurückerhalten.
Oer Kreditgeber läuft auch bei den Zinsgeschäften des Kapitalmarktes
Unternehmerrisiko. Wenn er auf ein Haus Hypothek gewährt und in
folge Sinkens der Mietzinse oder von Leerstehungen die Zins- und Til
gungsraten nicht gezahlt werden, muß er das Haus erwerben und ver
walten, wenn es ihm nicht gelingt, es durch Zwangsversteigerung zu
veräußern,- wenn ein Schuldnerstaat seinen Verbindlichkeiten nicht nach
kommt, muß er die Verwaltung der Kinanzen übernehmen, bis der
Staat wieder leistungsfähig wird, sofern es nicht gelingt die fehlenden
Mittel durch eine neue Unleihe zu beschaffen. Oer an ein Unternehmen
zum Grund- oder Maschinenkauf gewährte Kredit kann bei nicht unge
wöhnlich hohem Gewinn nur durch Aktien- oder Cbligationenausgabe
rückgezahlt werden,' ist dies nicht möglich, so bleibt der Kreditgeber mit
dem Schicksal des Unternehmens dauernd verbunden.
§ür die Banken, die ihrer Natur als Kreditnehmer nach als Ligen
unternehmer nur ausnahmsweise auftreten können, ist die verkauss-
möglichkeit jener Gbjekte, auf welche sie Kredit gegeben haben, oder
der Eigentumsanteile an diesen von entscheidender Bedeutung. Nur für-
wenige Gütergruppen haben sich wirkliche Märkte ausgebildet, so ver
einzelt für städtische Terrains. Es fehlt fast allen Gütern des Kapital
markts die für die Marktentstehung wesentliche Vertretbarkeit des Ob
jekts. Ein Gut, ein Haus, eine Hypothek, eine Fabrik muß individuell
beurteilt werden, jede Veräußerung ist von einer Reihe von Zufalls
momenten abhängig, ein Marktpreis nur in Uusnahmsfällen (z. B. bet
Großstadthäusern in zentraler Lage) gegeben, die Verkaufsmöglichkeit
selbst zweifelhaft, vor allem die sofortige Verkaufsmöglichkeit, auf die
es dem Kreditgeber in erster Linie ankommt, nur in wenigen Fällen
gesichert. Einen organisierten Markt besitzen lediglich die Kapitalan
teile in Effektenform.