188
III. Der Kapitalmarkt.
frage aus den Erwägungen der Bankleitung fast vollständig aus. Oie
Bank hat z. B. Kreöite auf 50 Jahre mit einer bestimmten jährlichen
Tilgungsquote gewährt und sie emittiert zur Oeckung derselben Pfand
briefe mit gleicher Laufzeit und gleicher Tilgungsquote. Auch wenn
ein beliehenes Gbjekt zur Versteigerung kommt, benötigt die Hypotheken-'
bank zu seiner eventuellen Erwerbung, von Rosten abgesehen, keine
neuen Mittel. Vas Geschäft selbst wickelt sich schematisch ab: Oie Schät
zung des Dbjekts nach Ertrags- und verkaufswert vollzieht sich nach
festen Grundsätzen, die Aufgabe der Lankleitung ist auf die Auswahl
der zu belehnenden Dbjekte, die Rontrole der Schätzung und die Sorge
für die Unterbringung und den Rurs der Pfandbriefe beschränkt. Oie
Auswahl der Dbjekte geschieht nach althergebrachten Grundsätzen —
Bevorzugung der irrt Zentrum der Städte gelegenen Grundstücke, jedoch
nicht ausschließliche Ronzentrierung der Oarlehen auf einen einzigen
Stadtteil, auf dem Land nicht ausschließliche Ronzentrierung auf eine
einzige Betriebsform —; von der Gewissenhaftigkeit der Schätzung
hängt das Schicksal der Hypothekenbank ab, die Erfahrungen des letzten
Jahrzehnts haben zur Genüge gezeigt, daß statutarische und gesetzliche
Begrenzung auf 50, 60 oder66%% des Dbjektwerts bei unvorsichtiger
Direktion ohne lvert ist. Oie Verlockung zu „Schorn steinhgpotheken"
ist in jenen Zeiten besonders groß, in welchen die Nachfrage nach hg-
pothekarkredit hinter dem Angebot lange Zeit zurückbleibt, zumal infolge
der Art der Rapitalbeschaffung die Gefahr nahe liegt den Wettbewerb
auf das Gebiet der Belehnungshöhe zu konzentrieren. Oer Unterschied
im Pfandbriefkurs der einzelnen Institute ist im allgemeinen nicht so
bedeutsam, daß er bei den Rreditkonditionen eine entscheidende Rolle
besitzen könnte, die Ronkurrenz unter den Pfandbriefinstituten spielt
sich daher größtenteils um die höhe des Betrages ab,' fast in noch stär
kerem Grad kommt dieses Moment in der Ronkurrenz zwischen den
Pfandbriefinstituten auf der einen, den Sparkassen und Versicherungs
gesellschaften auf der andern Seite zur Geltung, da diese Institute ihre
Betriebsmittel billiger beschaffen und die Pfandbriefbanken daher viel
fach nur durch höheren Leihbetrag sich einen Vorsprung sichern können.
Oie Ronsequenzen dieser Situation haben sich mehrfach gezeigt — in
Oesterreich in der Rrise von 1873, imveutschen Reich in der Krise mehrerer
Hypothekenbanken zu Beginn unseres Jahrhunderts, Vorgänge, die
zur österreichischen und zur deutschen hgpothekengesetzgebung geführt
haben und deren Erinnerung noch in der Gegenwart mi wirkt, die Ver
leihung der Münüelsicherheit an die Pfandbriefe in Preußen zu ver
hindern. Aber die Gefahren, die sich für die Pfandbriefinstitute aus