sZH Die Gesetze der Verteilung. Buch III.
unter allen Parteien, welche in den nationalökononrischen Forschungen
stets vorausgesetzt werden muß, den pachtpreis bestimmt, heißt das
Gesetz der Rente. Dies festgehalten, haben wir mehr als einen Ausgangs
punkt, von dem die den Lohn und den Zins regulierenden Gesetze ver
folgt werden können. Denn da die Güterverteilung eine Teilung ist,
so genügt es, den auf die Grundrente entfallenden Teil des Produkts
festzustellen, um gleichzeitig auch festzustellen, was für den Lohn übrig
bleibt, wo kein Kapital mitwirkt, oder was für Lohn und Zins zusammen
übrig bleibt, wo das Kapital bei der Produktion mitwirkt.
Glücklicherweise ist es nicht notwendig, das Rentengesetz zu erörtern.
Die Autorität fällt hier mit dem gefunden Menschenverstände zusammen *),
und der Ausspruch der herrschenden Nationalökonomie hat den selbst
verständlichen Tharakter eines geometrischen Lehrsatzes. Dies Renten
gesetz, welches John Stuart Mill die Eselsbrücke der Nationalökonomie
nennt, wird bisweilen als Ricardos Rentengesetz bezeichnet, weil Ricardo
zwar nicht der erste war, der es aussprach, «her doch der erste, der es in
hervorragender Weise zur Kenntnis brachte**).
Ls lautet:
Die Rente von Grund und Boden wird bestimmt
durch den Überschuß seines Ertrages über den bei
gleicher Aufwendung von Mitteln von dem mindest
einträglichen Boden, der in Benutzung ist, zu er
zielenden Ertrag.
Dies Gesetz, welches natürlich auch auf Grund und Boden an
wendbar ist, der anderen Zwecken als dem Ackerbau dient, sowie auf
alle Naturfaktoren, wie Bergwerke, Fischereien usw., ist von allen leiten
den Nationalökonomen seit Ricardo erschöpfend erklärt und mit Bei
spielen belegt worden; aber schon der bloße Wortlaut hat die volle Kraft
eines selbstverständlichen Satzes, denn es ist klar, daß die Wirkung der
Konkurrenz darauf hinausgeht, die niedrigste Belohnung, für welche
die Arbeit und das Kapital sich auf die Produktion einlassen, zu der
höchsten zu machen, die sie fordern können, und somit den Besitzer pro
duktiveren Landes in den Stand zu setzen, sich in der Grundrente den
*) Ich will damit nicht sagen, daß das angenommene Rentengesetz nie bestritten
worden sei. Bei alle dem Unsinn, der unter den gegenwärtigen zerfahrenen Verhält
nissen der Wissenschaft als Nationalökonomie gedruckt worden ist, wäre es schwer, irgend
etwas zu finden, das nicht bestritten worden ist. Aber ich will damit sagen, daß es die Billi
gung aller, wirklich als Autoritäten anzusehender Schriftsteller des Faches hat. wie
John Stuart Mill (Buch II, Aap. ;s) sagt: „Nur wenige haben ihm ihre Zustimmung
versagt, außer wenn sie es nicht vollständig verstanden haben. Die unzusammenhängende
und ungenaue Art, in der es oft von denjenigen aufgefaßt wird, die sich das Ansehen
geben, es zu widerlegen, ist sehr merkwürdig." Diese Bemerkung ist in der Folge durch
manche spätere Beispiele bestätigt worden.
**) McLulloch zufolge wurde das Rentengesetz zuerst im Jahre \ri7 in einer
Fluölchrist von Vr. James Anderson von Edinburgb dargestellt und danach zu Anfang
dieses Jahrhunderts gleichzeitig von Sir Edward West, Malthus und Ricardo.