Full text : Bankpolitik

43.  Oer  Anlagekredit.

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dividueller  Vereinbarung!  Konöitionslartelle  haben  beim  Geldmarktkredit ­
  die  Bedeutung  von  Normal-,  beim  Anlagekredit  von  Minimalbedingungen.

6.  Oie  Verbindung  zwischen  Gläubiger  undSchuldner  imAnlagekr
  e  d  it  ist  enge,  die  Lank  an  dem  Schicksal  des  Unternehmens  interessiert,
durch  seinen  eventuellen  Zusammenbruch  in  ihrem  Rredit  beeinträchtigt.
Sie  muß  sich  daher  dauernd  um  die  Leitung  des  Unternehmens  kümmern ­
  und  darauf  Einfluß  zu  gewinnen  trachten.  Einfluß  der  Banken
auf  Industrie  und  Handel  ist  nur  in  den  Ländern  des  Unlagekredits  —
nicht  in  England  und  Frankreich  —  gegeben.
Verdeutlichen  wir  den  Unterschied  an  dem  Beispiel  einer  Maschinenfabrik:
  U)er  dem  Fabrikanten  Rredit  mit  starker  Marge  zum
Unkauf  von  Material  gegeben  oder  die  Außenstände  diskontiert  hat,
erhält  sein  Rapital  auch  bei  Zusammenbruch  des  Unternehmens,-  er
verkauft  die  Vorräte  und  realisiert  die  Außenstände.  Wer  aber  einen
Rredit  gewährt  hat,  der  die  Summe  des  Liquidationswertes  von  Vorräten, ­
  in  Produktion  befindlichen  oder  fertigen  Waren  und  Außenständen ­
  übersteigt,  der  mutz  bei  Zusammenbruch  der  Maschinenfabrik
die  Rückzahlung  aus  den  übrigen  Aktiven  zu  erlangen  suchen.  Er  kann
auch  dann  nicht  immer  auf  volle  Deckung  rechnen,  wenn  ihm  Grund
und  Boden,  Gebäude  und  Maschinen  verpfändet  waren  und  der  bilanzmäßige ­
  Wert  dieser  Aktiven  die  höhe  seines  Rredites  überstiegen  hatte!
denn  der  Bilanzwert,  der  sich  aus  dem  Anschaffungswert  abzüglich
der  Abschreibungen  ergibt,  ist  mit  dem  Liquidationswert  nicht  identisch. ­
  ver  Unterschied  zwischen  dem  Wert  der  immobilen  Aktiven  bei
Betrieb  und  bei  Stillstand  der  Fabrik  ist  außerordentlich  groß.  Das
Fabrikgebäude  kann  wertlos  werden,  wenn  sich  dafür  keine  andere
Verwendungsmöglichkeit  ergibt.  Die  Maschinen  sind  schwer  verkäuflich, ­
  da  die  meisten  andern  Unternehmungen  den  Rauf  neuer  Maschinen ­
  vorziehen,  die  Fabrik  möglicherweise  wegen  der  fehlerhaften
Ronstruktion  der  Maschinen  schlecht  gearbeitet  hat,  die  einzelne  Maschine ­
  in  vielen  Fällen  weit  geringeren  Wert  repräsentiert  als  als  Teil
einer  Maschinengruppe.  In  sehr  vielen  Fällen  kann  eine  Verwertung
der  Maschinen  nur  auf  dem  gefürchteten  Alteisenmarkt  erfolgen.  Ist
außerdem  der  Grundbesitz  —■  bei  Standorten  außerhalb  einer  Stadt  —
schwer  veräußerlich,  so  kann  der  Gesarntverkaufswert  der  immobilen
Aktiven  eine  recht  geringe  Quote  des  Rredites  hereinbringen.
Der  Anlagekredit  ist  somit  eine  Beteiligung  am  Unternehmerrisiko ­
  in  Rreditform.  Man  sollte  es  für  selbstverständlich  halten,  daß  ein
derartiges  Verhältnis  zumindest  ohne  eingehende  Buchprüfung  nicht
            
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