Full text : Bankpolitik

43.  Oer  klnlagekredit.

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Mionen  zwischen  Geldmarkt-  und  Anlagekredit  aufwiegen  kann.  In
kapitalflüssigen  Zeiten  zu  Beginn  einer  lvonjunkturperiode  lassen  die
Banken  sich  oft  wegen  der  geringen  Kapitalnachfrage  zu  hohen  Anlagekrediten ­
  verleiten,  die  dann  immer  weiter  fortgesetzt  werden  müssen,
bis  das  Unternehmen  schließlich  der  Bank  ganz  gehört.  —
Oie  Kreditbank  aber,  die  mit  kurzfälligen  fremden  Geldern  arbeitet, ­
  darf  nicht  Unternehmerin  sein.  UUt  Recht  wird  es  als  schwere
Schlappe  angesehen,  wenn  eine  Bank  ein  Industrie-  und  verkehrsunternehmen ­
  selbst  erwerben  mutz,  varum  mutz  die  Bank  auch  bei
Ausmessung  des  Anlagekredits  an  ein  neugegründetes  Unternehmen,
bei  welchem  die  Ertragsrechnung  nur  schätzungsweise  durchführbar  ist,
doppelte  Vorsicht  üben.  Neuerdings  ist  in  Deutschland  und  Gest  erreich ­
  den  Kreditbanken  zu  heftigem  Vorwurf  gemacht  worden,  datz
sie  bei  Bemessung  des  Anlagekredits  mehr  den  Reichtum  als  den  verstand ­
  des  Unternehmers  gelten  lassen;  diese  Beobachtung  ist  sicher
in  vielen  Zöllen  begründet,  denn  die  Fälle,  in  welchen  hoher  Eigenbesitz
des  Unternehmers  die  Banken  zu  reichlicher  Bemessung  des  Anlagekredits ­
  verleidet,  werden  immer  zahlreicher.  Aber  wir  kommen  über
die  leidige  Tatsache  nicht  hinweg,  datz  Eigenvermögen  des  Unternehmers ­
  für  die  Gewährung  von  Anlagekredit  unentbehrlich  ist.  Ulan
kann  es  als  Erfahrungssatz  aufstellen,  datz  der  Anlagekredit  die  höhe
des  Eigenkapitals  des  Unternehmens  in  keinem  Fall  übersteigen  soll.
Oie  wenn  auch  nur  in  Kreditform  sich  ausdrückende  Partnerschaft  zur
Hälfte  ist  das  Maximum  des  banklich  Zulässigen.
Oiese  Ansicht  steht  im  vollen  Widerspruch  zur  communis  opinio
der  Literatur,  derzufolge  der  Biankokredit  kapitalarmen  Personen  die
Möglichkeit  der  Unternehmertätigkeit  sichert'  darin  liegt  eine  unrichtige ­
  Identifizierung  des  bankmäßigen  Anlagekredit  mit  dem  Personalkredit ­
  der  Genossenschaften.  Oie  Gewährung  von  each  credit  durch  die
schottischen  Banken,  eine  Art  garantierten  Personalkredits,  die  in  der
englischen  und  kontinentalen  Literatur  des  vorigen  Jahrhunderts  eine
große  Rolle  spielte,  hat  zu  diesem  Irrtum  viel  beigetragen.  Auch  vom
Anlagekredit  gilt  das  Wort:  ,Wer  hat,  dem  wird  gegeben  werden".
Oie  Gewährung  des  vollen  stehenden  Kapitals  oder  auch  nur  dessen
Mehrheit  durch  eine  Depositenbank  ist  weder  üblich  noch  erwünscht,
da  ja  in  diesem  Fall  das  Risiko  von  der  Bank  getragen  würde.
Um  das  Engagement  bei  einem  Unternehmen  nicht  zu  groß  werden ­
  zu  lassen,  verweigern  manche  Banken  die  Gewährung  von  Anlagekredit ­
  an  Unternehmungen,  an  denen  sie  im  Konsortialgeschäft
Interesse  genommen  haben,  da  sie  sonst  im  Zwischenraum  zwischen
            
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