Full text : Bankpolitik

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III.  Der  Kapitalmarkt.

eingegangen  wird  und  daß  fortdauernd  Bilcmjfontrole  geübt  wird.
Oie  Praxis  gleitet  aber  darüber  vielfach  zu  leicht  hinweg,  begnügt
sich  wohl  auch  mit  Vorlage  einer  (mitunter  nicht  einmal  unterschriebenen)
Bilanzabschrift,  was  keinesfalls  ausreichend  ist,  wie  mehrfache  Sülle
doppelter  Kreditaufnahme  auf  Grund  derselben  Bilanz  beweisen.  Infolge ­
  der  Teilnahme  der  Bank  an  den  Schicksalen  des  Unternehmens
sollte  beim  Unlagekredit  der  Grundsatz  der  Ausschließlichkeit  der  Bankverbindung ­
  nach  Möglichkeit  beachtet  werden,  wo  dies  aber  wegen  der
Höhe  des  benötigten  Kredits  nicht  durchführbar  ist,  eine  Verständigung ­
  unter  den  kreditgebenden  Instituten  stattfinden.  Oie  Einwirkung
der  Lank  kann  sich  aber  auf  Luchkontrole  nicht  beschränken:  der  Unlagekredit ­
  setzt  auch  das  vertrauen  in  die  Lebensfähigkeit  des  Unternehmens ­
  voraus  und  verlangt  darum  persönliche'Fühlungnahme  mit
der  Leitung  desselben.
Während  der  Geldmarktkredit  durch  die  Summe  der  liquiden
Uktiven  bestimmt  wird,  gibt  es  für  den  Unlagekredit  keine  feste  Grenze.
Oer  Liquiditätswert  der  nicht  liquiden  Uktiven  würde  in  rasch  vorwärtsstrebenden ­
  Industriestaaten  wie  Deutschland  und  die  Union
oder  in  relativ  kapitalschwachen  Staaten  wie  Oesterreich  und  Rußland
nicht  genügen,  vie  Kalkulation  kann  darum  nicht  von  der  Bilanz  ausgehen. ­
  Es  empfiehlt  sich  folgende  Erwägung:  Der  Ertrag  des  Unternehmens ­
  (selbstredend  abzüglich  der  Geldmarktkreditzinsen)  im  ungünstigsten ­
  Jahr  der  letzten  Konjunkturperiode  muß  zur  Deckung  der
Zinsen  des  Unlagekredits  und  einer  Rückzahlungsquote  ausreichen
und  noch  darüber  hinaus  eine  Verzinsung  des  Ligenkapitals  ermöglichen. ­
  Bleibt  kein  Gewinn  übrig,  so  ist  die  Zuführung  neuen  Kapitals
bei  Uktiengesellschaften  nur  im  Sanierungsweg,  bei  andern  Unternehmungen, ­
  falls  der  offene  Gesellschafter  kein  weiteres  vermögen
besitzt,  überhaupt  nicht  möglich  und  die  Bank  muß  erforderliches  Neukapital ­
  durch  fortgesetzte  Krediterhöhungen  beschaffen.
Oft  genug  stellt  der  Unlagekredit  den  Bankleiter  vor  die  Krage,
ob  er  durch  Bewilligung  der  Krediterhöhung  „gutes  Geld  dem  schlechten ­
  nachwerfen  solle"  und  die  Kunst  rechtzeitig  mit  der  Kreditgewährung ­
  innezuhalten  ist  selten  genüge  sie  setzt  Energie  und  Mangel  an
Eitelkeit  voraus.  Ls  muß  zu  einer  Zeit  Einhalt  geboten  werden,  in
der  es  dem  Unternehmen  noch  möglich  ist,  anderswo  Kapital  zu  bekommen,- ­
  ist  dieser  Zeitpunkt  überschritten,  so  ist  die  Bank  die  Gefangene
ihres  Schuldners.  Ein  Unlagekcedit  an  ein  schlecht  gehendes  Unternehmen ­
  kostet  einen  erheblichen  Teil  der  Zeit  eines  Bankdirektors  und
bereitet  mehr  Sorge  und  Uuftegung  als  der  Unterschied  in  den  Kon-
            
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