Full text : Bankpolitik

43.  Der  flnldgefreöit.

205

umso  stärker  muß  es  auffallen,  daß  beide  Kredite  in  derselben  $otm
gewährt  werden  —  als  Rontokorrentkredite  mit  kurzfristiger  Kündigung.
Mehrjährige  Kreditverträge  find,  da  sie  die  Banken  zu  sehr  in  ihrer
Bewegungsfreiheit  hindern,  nicht  allzu  häufig.  Oie  ikurzfristigkeit
der  Kündigung  ist  die  Bedingung,  unter  welcher  sich  vepositenbanken
zur  Eingehung  von  Anlagekrediten  entschließen  können  —  allerdings
eine  Bedingung,  die  nur  formell  die  Rückzahlung  gewährleistet.  Leim
Geldmarktkredit  ist  eine  generelle  Reduktion  durch  alle  Banken  möglich: ­
  der  Fabrikant  schränkt  in  solchem  Fall  seinen  Betrieb  ein.  Eine
generelle  Verkürzung  des  Anlagekredits  ist  nur  durchführbar,  wenn
neues  Eigenkapital  in  das  Unternehmen  einfließt.  Oie  Industrie  arbeitet ­
  mit  Bankgeldern,  die  sie  im  Fall  der  Kündigung  nicht  zurückzahlen ­
  kann,  während  beim  Geldmarktkredit  Geldbeschaffung  der
Banken  und  Geldverleihung  einander  entsprechen,  beim  Pfandbriefkredit ­
  Pfandbriefausgabe  und  Amortisationshgpothek  korrelat  sind,
steht  die  Art  der  fremden  Gelder  der  Banken  zum  Anlagekredit  in  keinem ­
  Verhältnis.
In  Oesterreich  wurde  darum  zu  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts
der  versuch  der  Gründung  einer  Spezialbank  gemacht,  die  durch  Ausgabe ­
  von  Obligationen  mit  hypothekarischer  Sicherstellung  auf  die
immobilen  Aktiven  von  Fabriksunternehmungen  sich  die  Mittel  zur
Gewährung  von  Anlagekredit  beschaffen  sollte.  Die  Frist  für  die  Tilgung ­
  der  Obligationen  war  ungefähr  auf  die  Hälfte  der  gewöhnlichen
Laufzeit  der  Pfandbriefe  angesetzt.  Vas  Institut  hat  sich  bisher  als
Rleinbank  erhalten,  die  Obligationen  haben  nur  beschränkten  Absatz
gefunden.  Lin  Gesetz  über  Bankschuldverschreibungen  hat  das  Recht
zur  Ausgabe  solcher  Obligationen  später  verallgemeinert,  doch  wurde
bisher  von  dieser  Befugnis  zu  Gunsten  von  Anlagekrediten  nur  aus
spezifisch  österreichischen  steuerrechtlichen  Gründen  Gebrauch  gemacht.
In  Deutschland  wurde  ein  analoges  Gesetz  von  Hecht  und  auf  den
Tagungen  des  Mitteleuropäischen  lvirtschaftsvereins  wiederholt,  jedoch ­
  bisher  ohne  Erfolg,  angeregt.
Die  Ansichten  über  den  wert  der  Bankobligation  gehen  weit
auseinander:  Ihre  Vertreter  sehen  darin  jene  Form,  die  dem  Anlagekredit ­
  am  meisten  angepaßt  ist,  ja  wegen  ihrer  Billigkeit  und
Sicherheit  die  alleinberechtigte  Form.  Gegen  Verluste  schütze  sorgsame
Auswahl  der  Unternehmungen,  genaue  Schätzung  und  vorsichtige
Rontrole-  die  kurzfristige  Amortisation  sichere  gegen  Wertveränderungen. ­
  Demgegenüber  betonen  die  Gegner  den  Unterschied  zwischen
Bankobligation  und  Hypothek:  Die  Lankobligation  werde  nicht  auf
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.