Full text: Bankpolitik

4.' Das Verhältnis zwischen passiv- und tlltivgeschäften. 15 
fällig werden, Eingänge aus Forderungen zur Verfügung stehen. 
Mer für drei Monate borgt, mutz seine Dispositionen so einrichten, daß 
er bei Ablauf der Zeit die Mittel zur Rückzahlung erhält. Ls muß auch 
auffallen, daß dieses „Prinzip der Liquidität", wie man es gewöhnlich 
bezeichnst, in der Praxis bei einer Gruppe von Banken nicht ausge 
sprochen zu werden pflegt, nämlich bei den Hypothekenbanken: eine 
Hypothekenbank, die Pfandbriefe mit 55 jähriger Dauer ausgibt und 
jährlich % % rückzahlt, die so gewonnenen Mittel zu hgpothekenkrediten 
auf 55 Jahre mit jährlicher Tilgung verwendet, ist gerade ein Muster 
für eine dem Passivgeschäft völlig entsprechende Anlage im Aktiv- 
geschäft,' dennoch wird, wenn von Liquidität gesprochen wird, niemand 
an die Hypothekenbanken denken. — Auch bei den Versicherungsgesell 
schaften wird man diese Forderung kaum je erörtern hören,' sie wird 
so gut wie ausschließlich den Depositen- und Notenbanken gegenüber 
angewendet. 
von allen andern wirtschaftlichen Unternehmungen unterscheiden 
sich diese beiden Bankgruppen durch die Ungewißheit des Fälligkeits 
termins des größten Teils ihrer Schuldverpflichtungen. Reine der 
großen Notenbanken vermag zu sagen, wann und in welchen Beträgen 
die von ihr ausgegebenen Noten zur Einlösung präsentiert werden,- 
von den Depositen der Deutschen Bank sind 70% täglich oder in 
wenigen Tagen abhebbar, und bei der Dresdener Bank ist nur bei 4% 
aller Depositen ein längerer als dreimonatlicher Ueberlassungstermin 
bedungen. Zudem erfolgt Noteneinlösung oder Guthabensabhebung 
nicht aus Momenten, die sich mit einiger Sicherheit vorherbestimmen 
lassen: die Verpflichtungen der Lebensversicherungsgesellschaften wer 
den ;. B. fällig, wenn der versicherte das 60. Zahr erreicht oder wenn 
er stirbt, somit unter Bedingungen, die foom Selbstmord abgesehen) 
vom Millen des versicherten unabhängig sind und deren Eintritts 
dauer bei einer größeren Zahl von versicherten auf Grund der Sterb- 
lichkeitstaseln mit annähernder Genauigkeit errechnet werden kann- 
die Erfüllungszeit der Verpflichtungen bei Depositsn- und Noten 
banken hangt aber nicht von objektiven Momenten, sondern ausschließ 
lich vom freien Entschluß der Noteninhaber und Deponenten ab, der 
sich natürlich jedem versuch einer exalten Messung entzieht. 
Die Renntnis der Einleger und der Art ihres Geschäftes vermag 
Anhaltspunkte für eine Schätzung der Abhebungszeit zu geben, die aber 
nur sehr ungenau sein kann,' die Banken dürfen sich darauf nicht ver 
lassen, sondern müssen ihre Vorkehrungen so treffen, daß sie auch an 
sie gestellte Ansprüche erfüllen können, welche ihre Schätzung über-
	        
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