9
2
Arbeitsvermittlung, ob es gewerbliche Schiedsgerichte, Fortbil
dungsgelegenheiten oder Arbeiterinnenvereine gebe, ist unver
ständlich. Alle die Hunderte, sagen wir aus Zürich, sollten
dieselbe Antwort aufweisen, und anderseits werden viele dieser
Fragen gar nicht verstanden. Dagegen könnte man ja leicht bei
den Behörden oder bei den Zentralorganisationen von Vereinen
eine richtige Auskunft erhalten.
Als klassisches Beispiel erwähnen wir hier die Antwort
einer Damenschneiderin auf die Frage nach dem Schiedsgericht.
Sie lautet: „Das Schiedsgericht habe ich in meinem Gewissen,
oder finde es im Wort Gottes.“
Uebrigens sind diese Fragen sub Ziffer 5, 8 und 9 in zirka
250 Fällen gänzlich unbeantwortet geblieben.
Die Frage nach der Krankenkasse dagegen ist richtig
verstanden worden, leider aber, wie wir bei den Ergebnissen
sehen werden, bekümmern sich diese jungen Mädchen fast gar
nicht um diese soziale Institution.
Die Bemerkungfen sind, wie immer in den Enqueten,
wertvoll, und wenn auch nur wenige sich die Mühe nahmen,
ihre Lage zu beschreiben, so verleiht doch selbst dieses Wenige
einer derartigen Erhebung Leben und Originalität.
Damit hätten wir das Erhebungsmaterial einer Kritik unter
zogen, und trotz dieser Mängel ist die Arbeit des Bundes schwei
zerischer Frauenvereine eine sehr verdienstliche; und wenn sie
nichts anderes mit aller Evidenz zeigen würde, als dass solche
Untersuchungen unbedingt zu den Vorarbeiten der schweizerischen
Gewerbegesetzgebung gehören müssen, so ist schon sehr viel
für die gute Sache gewonnen. Die Kritik und die Ausarbeitung
aller Fragebogen aber wird für eine Enquete grösseren Um
fanges, die von amtlicher Seite angeordnet werden soll, sehr
wertvolle Winke zu geben im stände sein.