thumbs: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Arbeitsvermittlung, ob es gewerbliche Schiedsgerichte, Fortbil 
dungsgelegenheiten oder Arbeiterinnenvereine gebe, ist unver 
ständlich. Alle die Hunderte, sagen wir aus Zürich, sollten 
dieselbe Antwort aufweisen, und anderseits werden viele dieser 
Fragen gar nicht verstanden. Dagegen könnte man ja leicht bei 
den Behörden oder bei den Zentralorganisationen von Vereinen 
eine richtige Auskunft erhalten. 
Als klassisches Beispiel erwähnen wir hier die Antwort 
einer Damenschneiderin auf die Frage nach dem Schiedsgericht. 
Sie lautet: „Das Schiedsgericht habe ich in meinem Gewissen, 
oder finde es im Wort Gottes.“ 
Uebrigens sind diese Fragen sub Ziffer 5, 8 und 9 in zirka 
250 Fällen gänzlich unbeantwortet geblieben. 
Die Frage nach der Krankenkasse dagegen ist richtig 
verstanden worden, leider aber, wie wir bei den Ergebnissen 
sehen werden, bekümmern sich diese jungen Mädchen fast gar 
nicht um diese soziale Institution. 
Die Bemerkungfen sind, wie immer in den Enqueten, 
wertvoll, und wenn auch nur wenige sich die Mühe nahmen, 
ihre Lage zu beschreiben, so verleiht doch selbst dieses Wenige 
einer derartigen Erhebung Leben und Originalität. 
Damit hätten wir das Erhebungsmaterial einer Kritik unter 
zogen, und trotz dieser Mängel ist die Arbeit des Bundes schwei 
zerischer Frauenvereine eine sehr verdienstliche; und wenn sie 
nichts anderes mit aller Evidenz zeigen würde, als dass solche 
Untersuchungen unbedingt zu den Vorarbeiten der schweizerischen 
Gewerbegesetzgebung gehören müssen, so ist schon sehr viel 
für die gute Sache gewonnen. Die Kritik und die Ausarbeitung 
aller Fragebogen aber wird für eine Enquete grösseren Um 
fanges, die von amtlicher Seite angeordnet werden soll, sehr 
wertvolle Winke zu geben im stände sein.
	        
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