Full text: Bankpolitik

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66. Staatliche Bankpolitik. 
gesichert wäre, aber auch der private vermögensbesitz mit dem Schicksal 
des Staates innig — bei ungünstigem Schicksal zu innig — verbunden 
würde. 
Abseits van staatlichem Einfluß stehen in Europa — außer in Ruß 
land — die Kredit- und Zinanzbanken. Sie haben sich unabhängig vom 
Staat, zum Teil im Kampf gegen die Notenbanken entwickelt. Die Viel 
seitigkeit, der stete Wechsel und der kommerzielle Charakter ihrer An 
lagen steht einer mehr als formellen staatlichen Kontrole im Weg. Der 
Regisrungskommissar der österreichischen Lanken ist in heikler Situation, da 
er eine Verantwortung tragen muß, der er nicht gewachsen sein kann, und 
ähnlich würde es dem Bankaufsichtsamt ergehen, das in Deutschland mehr 
fach angeregt wurde. Amerika hat eine ausführliche Gesetzgebung und 
Staatsaufsicht für seine Depositenbanken erlassen, wozu die Notenausgabe 
Veranlassung bot, und es findet sich in der Fülle gesetzlicher Normen 
auch manche nützliche Bestimmung, z. B. das verbot einem Kunden 
mehr als zehn Prozent der Wittel der Bank zu leihen. Aber die staatlichen 
Revisoren versagen in allen Fällen, wo es sich nicht um rein buchhal 
terische Kontrole handelt, wie die veröffentlichten Berichte nur allzu deutlich 
zeigen. Wirksame Aufsicht der Geschäftsführung kann nicht von Outsiders, 
sondern nur von dem offenen Geldmarkt, der die Akzepte der Bank nimmt, 
und von der Notenbank geübt werden, wenn das ihr zum Rediskont zuströ 
mende Material einen Schluß auf die Tätigkeit der Kreditbanken zuläßt. 
Die prinzipielle Frage der geschäftlichen Beaufsichtigung durch den 
Staat ist umstritten- es handelt sich dabei weniger um den Schutz der 
wirtschaftlich Schwachen: Die Zahl der reinen Spareinlagen, die den 
Kreditbanken zufließen, ist nicht groß und durch Konzessionierung und 
Publizitätspflicht kann der Einlagenwerbung durch Winkelbankiers vor 
gebeugt werden. Die Kreditbanken haben aber einen wachsenden Teil 
des Zahlungsverkehrs an sich gezogen, das Guthaben bei ihnen gilt 
dem Kaufmann und Fabrikanten als Bargeld, ihre Sicherheit ist für 
die Währung, ihre Liquidität für den Geldmarkt von entscheidender 
Bedeutung. Normen zur Wahrung der Liquidität werden sich darum 
in allen führenden Wirtschaftsreichsn durchsetzen, entweder durch freie 
Vereinbarung oder durch Gesetz. 
Darüber hinaus mag in nicht zu ferner Zeit sich die Frage des 
Eingriffs des Staates in die Wirtschaftspolitik der Kreditbanken auf 
werfen. Die Kreditbanken des deutschen Sgstems greifen in die Pro 
duktions- und die Einkommenspolitik in zunehmendem Maß ein, sie 
bilden die stärkste privatwirtschaftliche Organisation innerhalb der Volks-
	        
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