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66. Staatliche Bankpolitik.
gesichert wäre, aber auch der private vermögensbesitz mit dem Schicksal
des Staates innig — bei ungünstigem Schicksal zu innig — verbunden
würde.
Abseits van staatlichem Einfluß stehen in Europa — außer in Ruß
land — die Kredit- und Zinanzbanken. Sie haben sich unabhängig vom
Staat, zum Teil im Kampf gegen die Notenbanken entwickelt. Die Viel
seitigkeit, der stete Wechsel und der kommerzielle Charakter ihrer An
lagen steht einer mehr als formellen staatlichen Kontrole im Weg. Der
Regisrungskommissar der österreichischen Lanken ist in heikler Situation, da
er eine Verantwortung tragen muß, der er nicht gewachsen sein kann, und
ähnlich würde es dem Bankaufsichtsamt ergehen, das in Deutschland mehr
fach angeregt wurde. Amerika hat eine ausführliche Gesetzgebung und
Staatsaufsicht für seine Depositenbanken erlassen, wozu die Notenausgabe
Veranlassung bot, und es findet sich in der Fülle gesetzlicher Normen
auch manche nützliche Bestimmung, z. B. das verbot einem Kunden
mehr als zehn Prozent der Wittel der Bank zu leihen. Aber die staatlichen
Revisoren versagen in allen Fällen, wo es sich nicht um rein buchhal
terische Kontrole handelt, wie die veröffentlichten Berichte nur allzu deutlich
zeigen. Wirksame Aufsicht der Geschäftsführung kann nicht von Outsiders,
sondern nur von dem offenen Geldmarkt, der die Akzepte der Bank nimmt,
und von der Notenbank geübt werden, wenn das ihr zum Rediskont zuströ
mende Material einen Schluß auf die Tätigkeit der Kreditbanken zuläßt.
Die prinzipielle Frage der geschäftlichen Beaufsichtigung durch den
Staat ist umstritten- es handelt sich dabei weniger um den Schutz der
wirtschaftlich Schwachen: Die Zahl der reinen Spareinlagen, die den
Kreditbanken zufließen, ist nicht groß und durch Konzessionierung und
Publizitätspflicht kann der Einlagenwerbung durch Winkelbankiers vor
gebeugt werden. Die Kreditbanken haben aber einen wachsenden Teil
des Zahlungsverkehrs an sich gezogen, das Guthaben bei ihnen gilt
dem Kaufmann und Fabrikanten als Bargeld, ihre Sicherheit ist für
die Währung, ihre Liquidität für den Geldmarkt von entscheidender
Bedeutung. Normen zur Wahrung der Liquidität werden sich darum
in allen führenden Wirtschaftsreichsn durchsetzen, entweder durch freie
Vereinbarung oder durch Gesetz.
Darüber hinaus mag in nicht zu ferner Zeit sich die Frage des
Eingriffs des Staates in die Wirtschaftspolitik der Kreditbanken auf
werfen. Die Kreditbanken des deutschen Sgstems greifen in die Pro
duktions- und die Einkommenspolitik in zunehmendem Maß ein, sie
bilden die stärkste privatwirtschaftliche Organisation innerhalb der Volks-