8. Der Betrieb-kcedit während der produktionsdauer.
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Don England unabhängig. Uewpork, Hamburg und Antwerpen sind
dazu berufen, ebenbürtig neben London zu treten.
8. Der Vetriebskredit während der produktionsdauer.
Beim Rembursiredit haben wir angenommen, daß die Ware
— Baumwolle — während der dreimonatlichen Laufzeit des Wechsels
nach Europa befördert und vom Baumwollhändler an den Fabrikanten
verkauft wurde. Oer Baumwollspinner, der dem Händler zahlen mutz,
benötigt Kreöit bis zur Zeit des Verkaufs des fertiggestellten Pro
duktes ; es kann sich bei diesem Kredit um drei Etappen handeln: die
Zeit der Verarbeitung des Produktes, die Zeit, während welcher das
fertiggestellte Produkt unverkauft auf Lager liegt und endlich die Zeit
zwischen verkauf und Bezahlung der Ware.
Oie Verbindung von Wechselkredit mit warenbelehnung, wie sie
der Remburskredit darstellt, ist während der Produktionszeit zumeist
unmöglich: die Verpfändung von waren, die einem Umgestaltungs-
prozetz unterzogen werden, stößt auf gesetzliche und praktische Schwie
rigkeiten; aber auch die Verpfändung der fertiggestellten, noch un
verkauften Warenvorräte, der Warenlombard, wird relativ selten vor
genommen: Das Einlagern von industriellen halb- oder Ganzfabri-
kaien in Lagerhäusern ist schwer durchführbar und die Verpfändung
der waren in der Fabrik selbst ist in den meisten Reichen sehr kompliziert
durchzuführen und schadet, da sie nach nutzen sichtbar ist, dem Rredit
des Schuldners.
Oer Vetriebskredit wird darum gewöhnlich nicht in einer Form
gewährt, die durch Warenverpfändung eine Rückzahlung bei Ablauf
des durch ihn ermöglichten Produktionsvorgangs garantiert; seine
Sicherung stellen vielmehr die gesammten liquiden Aktiven des Unter
nehmens des Schuldners dar. viese setzen sich zusammen aus den Vor
räten an Rohstoffen und Halbfabrikaten, die verarbeitet werden sollen,
den in Verarbeitung befindlichen Materialien, den fertig gestellten,
noch unverkauften Produkten und den Außenständen.
Oer Vetriebskredit ist ein Zinsgeschäft wie alle Geldmarktkredite,
der Gläubiger hat am Gewinn keinen Anteil, mutz aber auch vom Ver
lust verschont bleiben; das wird nur inöglich sein, wenn der Betriebskredit
fene Summe nicht überschreitet, welche sich bei Veräußerung der li
quiden Aktiven ergeben würde; bei Bemessung des Betriebskredits
mutz der Grundsatz herrschen, daß die Bank auch vom Konkurs des
Unternehmens unberührt bleibt.^