thumbs: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Allein keineswegs steht fest, inwieweit die Realsteuerpflichtigen die 
Gemeindelasten tragen sollen. M. a. W.: in welchem Verhältnis 
sollen die beiden Besteuerungsgrundsätze zueinander, der der Be 
steuerung nach der Leistungsfähigkeit zu dem der Leistung und 
Gegenleistung, im Gemeindeahgabenwesen zur Verwirklichung gelangen? 
Uber dieses Problem wird man wohl noch lange grübeln. Wir wollen 
uns mit ihm hier nicht beschäftigen. Unsere Aufgabe soll vielmehr 
sein, die Immobiliarbesteuerung innerhalb ihres eigenen Rahmens nach 
dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Belastung zu unter 
suchen. 
Von der ungenügenden Beweglichkeit der Ertragssteuern, ins 
besondere der Grundsteuer, war schon oben die Rede. Sie geben 
nicht mit der Zunahme der Bevölkerung und des Volkswohlstandes 
steigende Einnahmen. Sie sind auch ihrer inneren Natur nach wenig 
steigerungsfähig in ihren Erträgnissen, d. h. sie können nur schwer 
erhöht werden, ohne ungerecht zu wirken. Dies um so mehr, je 
veralteter und mangelhafter ihre Grundlagen sind. 
Dies gilt besonders von der Grundsteuer in Italien, wie wir früher 
darlegten 1 ). Es sei hier nur an jene systemlose Vielheit von Grund 
steuerkatastern erinnert, die auf ganz verschiedene Zeiten und Ver 
hältnisse zurückgehen. Zwar ist (durch Gesetz von 1886) eine Neu 
katastrierung des ganzen Landes und damit die Schaffung einer ein 
heitlichen Besteuerungsgrundlage angeordnet, bei dem langsamen Port 
schreiten der Katastrierungsarbeiten jedoch wird die Steuer zum 
großen Teil noch nach den alten Katastern erhoben. 
Die Zuschläge verschärfen die der staatlichen Immobiliar 
besteuerung anhaftenden Mängel, steigern die Ungleichmäßigkeit der 
Belastung und wirken bei der Verteilung ungerecht. Diese Mängel 
treten natürlich um so schärfer hervor, je höher die Zuschläge sind. 
Die starke Steigerung der kommunalen Immobiliarsteuerlast gibt 
in der Tat zu ernsten Bedenken Anlaß. Die Zuschläge werden 
immer höher, die Klagen über Überlastung des Grundbesitzes immer 
lauter. 
Wie die Gesamtlast der Gemeindezuschläge von 1883 bis 1907 
gestiegen ist, erhellt aus folgender Tabelle, in der wir die gesamten 
Gemeinden im Königreiche wie in seinen Teilen nach der Höhe 
ihrer in diesen beiden Jahren erhobenen Zuschläge gruppiert haben. 
') Siehe oben S. 3f.
	        
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