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Beirat.
Kommissionen.
Allgemeines.
Bolsa de
Commercio de
Buenos Aires.
Mitglieder und
General
versammlung.
vier anderen Mitgliedern. Nur drei Mitglieder dürfen derselben
Nationalität angehören. Einmal im Monat findet eine ordent
liche Sitzung statt, welche hei Anwesenheit von fünf Mitgliedern
beschlußfähig ist. Das Direktorium beschließt über die Aufnahme
von neuen Mitgliedern und über die Zulassung von Nichtmit
gliedern zum Börsenbesuch und macht dem Beirat Vorschläge be
treffs Ernennung von Ehren- und korrespondierenden Mitgliedern.
Es führt die Kassengeschäfte der Vereinigung, stellt Beamte an,
sorgt für die pünktliche Beschaffung von Handelsnachrichten,
Büchern, Preiskuranten und Zeitungen für die Bibliothek und
verwaltet die Unterstützungsfonds. Es beruft die Generalversamm
lungen, berichtet über seine Tätigkeit und Kassenführung und
führt ihre Beschlüsse aus. Ebenso versammelt es den Beirat,
nimmt an seinen Sitzungen teil und erledigt seine Beschlüsse.
Der Beirat (Oonselho deliberativo) besteht aus den gegen
wärtigen und den früheren Mitgliedern des Direktoriums, den ver
dienten Mitgliedern und Repräsentanten der Branchen, die in der
Vereinigung vertreten sind. Jede Branche, welche mehr als fünf
Mitglieder in der Associagao Commercial zählt, entsendet auf zwei
Jahre einen Vertreter in den Beirat, Branchen von mehr als 40 Mit
gliedern entsenden zwei Vertreter. Alle drei Monate finden ordent
liche Beiratssitzungen statt, in welchen alle Fragen, welche mit
den Zwecken der Vereinigung zu tun haben, beraten werden.
Zur Prüfung des Finanzgebahrens wählt die Generalversamm
lung eine Finanzkommission. Der Beirat erwählt für die Aus
übung der Schiedsgerichtspflichten eine zweite ständige Kom
mission. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Gebäude der
Vereinigung, zur Kontrolle der Angestellten usw. bestellt das
Direktorium allmonatlich einen Inspektor, welcher aus der Zahl
der Beiratsmitglieder entnommen wird.
Argentinien.
In Argentinien bestehen eine französische, eine spanische und
eine italienische Auslandshandelskammer. Nationale Handels
kammern gibt es nicht. Doch fördern die in Buenos-Aires und
Rosario de Santa Fe bestehenden Börsenvereine und ihre Aus
schüsse auch die allgemeinen Interessen des Wirtschaftslebens.
Das vom 26. Nov. 1904 datierte Statut der Börse von Buenos-
Aires (das Statut der Börse von Sante-Fe beruht ungefähr auf
derselben Grundlage) bezeichnet als Aufgaben der Vereinigung
die Pflege des Börsenverkehrs, die Vertretung der Handelsinter
essen durch Petitionen an die Behörden und die Errichtung von
Spezialkammern für die Vertretung einzelner Handelszweige.
Mitglieder der Vereinigung können alle unbescholtenen Kauf
leute von Buenos-Aires werden. Die Mitglieder haben das Recht,