Object: Die Handelskammern

102 
Beirat. 
Kommissionen. 
Allgemeines. 
Bolsa de 
Commercio de 
Buenos Aires. 
Mitglieder und 
General 
versammlung. 
vier anderen Mitgliedern. Nur drei Mitglieder dürfen derselben 
Nationalität angehören. Einmal im Monat findet eine ordent 
liche Sitzung statt, welche hei Anwesenheit von fünf Mitgliedern 
beschlußfähig ist. Das Direktorium beschließt über die Aufnahme 
von neuen Mitgliedern und über die Zulassung von Nichtmit 
gliedern zum Börsenbesuch und macht dem Beirat Vorschläge be 
treffs Ernennung von Ehren- und korrespondierenden Mitgliedern. 
Es führt die Kassengeschäfte der Vereinigung, stellt Beamte an, 
sorgt für die pünktliche Beschaffung von Handelsnachrichten, 
Büchern, Preiskuranten und Zeitungen für die Bibliothek und 
verwaltet die Unterstützungsfonds. Es beruft die Generalversamm 
lungen, berichtet über seine Tätigkeit und Kassenführung und 
führt ihre Beschlüsse aus. Ebenso versammelt es den Beirat, 
nimmt an seinen Sitzungen teil und erledigt seine Beschlüsse. 
Der Beirat (Oonselho deliberativo) besteht aus den gegen 
wärtigen und den früheren Mitgliedern des Direktoriums, den ver 
dienten Mitgliedern und Repräsentanten der Branchen, die in der 
Vereinigung vertreten sind. Jede Branche, welche mehr als fünf 
Mitglieder in der Associagao Commercial zählt, entsendet auf zwei 
Jahre einen Vertreter in den Beirat, Branchen von mehr als 40 Mit 
gliedern entsenden zwei Vertreter. Alle drei Monate finden ordent 
liche Beiratssitzungen statt, in welchen alle Fragen, welche mit 
den Zwecken der Vereinigung zu tun haben, beraten werden. 
Zur Prüfung des Finanzgebahrens wählt die Generalversamm 
lung eine Finanzkommission. Der Beirat erwählt für die Aus 
übung der Schiedsgerichtspflichten eine zweite ständige Kom 
mission. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Gebäude der 
Vereinigung, zur Kontrolle der Angestellten usw. bestellt das 
Direktorium allmonatlich einen Inspektor, welcher aus der Zahl 
der Beiratsmitglieder entnommen wird. 
Argentinien. 
In Argentinien bestehen eine französische, eine spanische und 
eine italienische Auslandshandelskammer. Nationale Handels 
kammern gibt es nicht. Doch fördern die in Buenos-Aires und 
Rosario de Santa Fe bestehenden Börsenvereine und ihre Aus 
schüsse auch die allgemeinen Interessen des Wirtschaftslebens. 
Das vom 26. Nov. 1904 datierte Statut der Börse von Buenos- 
Aires (das Statut der Börse von Sante-Fe beruht ungefähr auf 
derselben Grundlage) bezeichnet als Aufgaben der Vereinigung 
die Pflege des Börsenverkehrs, die Vertretung der Handelsinter 
essen durch Petitionen an die Behörden und die Errichtung von 
Spezialkammern für die Vertretung einzelner Handelszweige. 
Mitglieder der Vereinigung können alle unbescholtenen Kauf 
leute von Buenos-Aires werden. Die Mitglieder haben das Recht,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.