Object: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 
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teressirt zu werden. Ein derartiges Interesse ist jedoch in den meisten Fällen 
kein wünschenswerthes. Es reißt die schmalen und schweren Sparpfennige 
des Arbeiters in die Chancen des industriellen Geschäftes, denen sie nicht 
ausgesetzt werden dürfen. Wie der solide kleine Capitalist sein Vermögen 
nicht in Jndustriepapieren, die ihm vielleicht einen höheren Zinsfuß ver 
sprechen, sondern in sicheren Staatspapieren anlegen wird, will er nicht sein 
Capital gefährden, um noch Vieles weniger darf dem Arbeiter zugemuthet 
werden, sein kleines Besitzthum, das ihm das Alter erleichtern, die Erziehung 
seiner Familie ermöglichen soll, dem Risiko einer gewerblichen Unternehinung 
auszusetzen. Der höheren Verzinsung eines Capitals steht überall_ eine ge- 
rmgere Sicherheit und Verfügbarkeit desselben gegenüber. Grade die letzten 
beiden Momente sind für den kleinen Capitalisten die wesentlichen Kriterien 
einer geeigneten Anlage. Man denkt an das Streben des Arbeiters, seßhaft 
zu werden, ein Häuschen, ein Stückchen Land sein Eigen zu nennen, und 
glaubt ihm durch die Verleihung von Antheil an gewerblichen Unternehmungen 
ähnliche Vortheile zu bieten. Doch während ich in dein ersten Wunsche eins 
der hervorragendsten Mittel sehe, welches die Schärfe der socialen Frage zu 
mildern im Stande ist, halte ich das letzte für ungeeignet und gefährlich. 
Dort schafft sich der Arbeiter ein eigenes Heim, das ihm die Segnungen 
des Familienlebens in erhöhtem Maße ermöglicht; hier wird er winziger 
Theilnehmer eines industriellen Etablissements, d. h. eines öden un 
productiven Steinhaufens, wenn ihm die Seele des Unternehmers fehlt! 
Nicht zu übersehen ist ferner, wie leicht hier in speciellen Fällen noch 
eine Uebervortheilung der Arbeiter von Seiten gewissenloser Unternehmer 
stattfinden kann, ein Punkt, den Engel in seinem Vortrage: „Der Arbeits 
vertrag und die Arbeitsgesellschaft (Arbeiterfreund >867. pag. 154) nicht 
unbeachtet läßt. Er sagt: „Gewiß werden eine Menge gewissenloser Unter 
nehmer rasch bei der Hand sein, ihre auf schwachen Füßen stehenden, oder 
gar in verschleierter Insolvenz befindlichen Unternehmungen in Arbeitsgesell 
schaften zu transformireti; in anderen Fällen werden Meinungsverschieden 
heiten über den Werth der Fabriken rc. vorhanden sein, welche die Trans 
formation erschweren. Ta muß der Staat helfend bei der Hand sein; er 
muß Regulirungs-Commissionen in's Leben rufen, die Transformation über 
wachen, die Arbeiter vor Ausbeutung, die Arbeitgeber vor Schädigung schützen, 
ungefähr so, wie er es bei den agrarischen Ablösungen gethan hat." Dieser 
Anschauung kann ich nicht beipflichten. Der Staat wird solche Schwierig 
keiten nie heben können, er hat seine Ohnmacht in dieser Beziehung bei 
der Concessionirung von Actiengesellschaften bewiesen, und in richtiger Ein 
sicht seine Hand von ihnen weggezogen. Gewerbliche Verhältnisse sind weit 
aus andere und verwickeltere als agrarische; da können keine theoretischen 
Anschauungen, sondern nur das minutiöseste Eindringen in die feinen 
Fäden des betreffenden Unternehmens helfen, die kaum Jemand außer dem 
eigentlichen Unternehmer durchschaut. 
Nicht zu vergessen ist endlich, daß die Arbeitsgesellschaft, wenn wir sie 
uns durchgeführt denken, schließlich sehr unbedeutende practische Resultate erzeugt.
	        
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