Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter.
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teressirt zu werden. Ein derartiges Interesse ist jedoch in den meisten Fällen
kein wünschenswerthes. Es reißt die schmalen und schweren Sparpfennige
des Arbeiters in die Chancen des industriellen Geschäftes, denen sie nicht
ausgesetzt werden dürfen. Wie der solide kleine Capitalist sein Vermögen
nicht in Jndustriepapieren, die ihm vielleicht einen höheren Zinsfuß ver
sprechen, sondern in sicheren Staatspapieren anlegen wird, will er nicht sein
Capital gefährden, um noch Vieles weniger darf dem Arbeiter zugemuthet
werden, sein kleines Besitzthum, das ihm das Alter erleichtern, die Erziehung
seiner Familie ermöglichen soll, dem Risiko einer gewerblichen Unternehinung
auszusetzen. Der höheren Verzinsung eines Capitals steht überall_ eine ge-
rmgere Sicherheit und Verfügbarkeit desselben gegenüber. Grade die letzten
beiden Momente sind für den kleinen Capitalisten die wesentlichen Kriterien
einer geeigneten Anlage. Man denkt an das Streben des Arbeiters, seßhaft
zu werden, ein Häuschen, ein Stückchen Land sein Eigen zu nennen, und
glaubt ihm durch die Verleihung von Antheil an gewerblichen Unternehmungen
ähnliche Vortheile zu bieten. Doch während ich in dein ersten Wunsche eins
der hervorragendsten Mittel sehe, welches die Schärfe der socialen Frage zu
mildern im Stande ist, halte ich das letzte für ungeeignet und gefährlich.
Dort schafft sich der Arbeiter ein eigenes Heim, das ihm die Segnungen
des Familienlebens in erhöhtem Maße ermöglicht; hier wird er winziger
Theilnehmer eines industriellen Etablissements, d. h. eines öden un
productiven Steinhaufens, wenn ihm die Seele des Unternehmers fehlt!
Nicht zu übersehen ist ferner, wie leicht hier in speciellen Fällen noch
eine Uebervortheilung der Arbeiter von Seiten gewissenloser Unternehmer
stattfinden kann, ein Punkt, den Engel in seinem Vortrage: „Der Arbeits
vertrag und die Arbeitsgesellschaft (Arbeiterfreund >867. pag. 154) nicht
unbeachtet läßt. Er sagt: „Gewiß werden eine Menge gewissenloser Unter
nehmer rasch bei der Hand sein, ihre auf schwachen Füßen stehenden, oder
gar in verschleierter Insolvenz befindlichen Unternehmungen in Arbeitsgesell
schaften zu transformireti; in anderen Fällen werden Meinungsverschieden
heiten über den Werth der Fabriken rc. vorhanden sein, welche die Trans
formation erschweren. Ta muß der Staat helfend bei der Hand sein; er
muß Regulirungs-Commissionen in's Leben rufen, die Transformation über
wachen, die Arbeiter vor Ausbeutung, die Arbeitgeber vor Schädigung schützen,
ungefähr so, wie er es bei den agrarischen Ablösungen gethan hat." Dieser
Anschauung kann ich nicht beipflichten. Der Staat wird solche Schwierig
keiten nie heben können, er hat seine Ohnmacht in dieser Beziehung bei
der Concessionirung von Actiengesellschaften bewiesen, und in richtiger Ein
sicht seine Hand von ihnen weggezogen. Gewerbliche Verhältnisse sind weit
aus andere und verwickeltere als agrarische; da können keine theoretischen
Anschauungen, sondern nur das minutiöseste Eindringen in die feinen
Fäden des betreffenden Unternehmens helfen, die kaum Jemand außer dem
eigentlichen Unternehmer durchschaut.
Nicht zu vergessen ist endlich, daß die Arbeitsgesellschaft, wenn wir sie
uns durchgeführt denken, schließlich sehr unbedeutende practische Resultate erzeugt.