Vorwort
zur vierten Auflage.
Bei einem Zollhandbuch, das wie das vorliegende nicht ledig
lich den feststehenden Zolltarif wiedergibt sondern sämtliche
den Zoll betreffenden Erläuterungen, Bestimmungen, Entschei
dungen usw. berücksichtigt, ist es selbstverständlich, dass jede
neue Auflage zahlreiche wesentliche Aenderungen und Ergänzungen
enthält. Das ist auch bei der vorliegenden vierten Auflage unseres
Zollhandbuches für die Ausfuhr nach Russland der Fall.
Die Aufhebung der Zollfreiheit in dem Priamurschen und
1 ransbaikalschen Gebiet machte den neuen Abschnitt:
Zolltarif für die Einfuhr im fernen Osten
nötig. Ferner sind hinzugekommen die Abschnitte:
Verzeichnis derjenigen starkwirkenden
Mittel, zu deren Empfangnahme aus den Russischen Zoll
ämtern besondere Bescheinigungen erforderlich sind.
Einige wichtigere Bestimmungen aus dem
Russischen Zollreglement, darunter Bestimmungen
betr. Ermittelung des zollpflichtigen Gewichts
S t r a f e n bei unrichtigen Deklarationen usw. — Vergünstigungen
für die Einfuhr von Verpackungsmaterial und anderes.
Ferner sind sämtliche Aenderungen, die von
den russischen gesetzgebenden Körperschaften
in dem nicht gebundenen Teil des Zolltarifes
T °rgenommen wurden, berücksichtigt.
Vor allem haben selbstverständlich sämtliche Zir
kulare des Zolldepartements und alle anderen
Entscheidungen zum Zolltarif, die bis zum
1-/14. September 1911 veröffentlicht wurden, Aufnahme
funden. Als Quelle für letztere diente vor allem die
August vom Finanz - Ministerium herausgegebene Sammlung
der Zirkulare des Zolldepartements betreffend die Tarifierung
von Waren bis zum 1. Februar 1911,*) ferner die wöchentlich
ge-
Ende
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