Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Stiefel  aus  Asbestgewebe  mit  hölzernen  Sohlen  und
ledernen  Hinterstücken,  zum  Schutze  der  Fabrikarbeiter  gegen
Brandwunden  —  nach  Art.  69,  P.  4  (C.  10,  Nr.  520).
Laut  Ukas  des  Dirigierenden  Senats  von  1911,  Nr.  1484
sind  Platten  aus  Asbest  mit  Zusatz  von  anderen  einfachen
Stoffen  nicht  als  Asbestpappe,  sondern  als  nicht  besonders
genannte  Erzeugnisse  aus  Asbest  anzusehen  und  nach  Art.  69,
P.  4,  des  Tarifs  zu  verzollen.  Infolgedessen  ist  das  C.  09,
Nr.  34  804  in  demjenigen  Teile,  der  sieh  auf  die  Tarifierung
von  mit  Filz  unterklebten  Sohlen  aus  Asbest  bezieht,  aufgehoben ­
  (0.  11,  Nr.  7346).
70.  Steine  jeder  Art,  ausser  Edelsteinen  und  Halbedelsteinen, ­
  auch  Alabaster  und  Gips:
1.  Bildhauer-,  Schnitz-  und  Drechslerarbeit,
auch  poliert:
a)  im  Gewicht  von  3  Pud  und  weniger  für

das  Stück,  für  das  Pud  5,—  R
a)  Vertragsgemäss  (Italien):  Für  das  Pud  5,—  li
b)  im  Gewicht  von  mehr  als  3  Pud  für  das
Stück,  für  das  Pud  3,—  R
b)  Vertragsgemäss  (Italien):  Für  das  Pud  3,—  li

2.  gewöhnliche  Steinmetzarbeiten  ohne  Schnitzund
  Bildhauerarbeit,  auch  mit  krummen  Flächen,
aus  Marmor,  Serpentinstein,  Alabaster  und  anderen
harten  Steinarten,  polierbar,  wie:  Jaspis,  Onyx,
Labrador,  Granit,  Gneis,  Porphyr  und  Basalt:
a)  mit  polierten  Flächen  oder  Flächenteilen,

für  das  Pud  1,50  R
a)  Vertragsgemäss  (Italien):  Für  das  Pud  1,50  H
b)  mit  glatt  behauenen  und  mit  dem  Hammer ­
  bearbeiteten,  aber  nicht  polierten
Flächen,  für  das  Pud  1,—  R
b)  Vertragsgemäss  (auch  Italien):  mit  sorgfältig ­
  bearbeiteten  Flächen  und  Fugen,
aber  nicht  poliert,  für  das  Pud  ....  0,30  H

3.  gewöhnliche  Steinmetzarbeiten  ohne  Schnitzund
  Bildhauerarbeit,  auch  mit  krummen  Flächen,
aus  nicht  besonders  genannten  Steinarten:
a)  mit  polierten  Flächen  oder  Flächenteilen,
für  das  Pud  1,—-  ®
b)  mit  glatt  behauenen  und  mit  dem  Hammer ­
  bearbeiteten,  aber  nicht  polierten
Flächen,  für  das  Pud  0,30  R
            
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