Von den Ausgaben sind die Einnahmen mit 763 035 588 AM
abzusetzen. Mithin verbleibt ein Gesamtsoll von2 000 518 297 „3,
das grundsätzlich der Anleihe zur Last fällt.
3. Die tatsächliche Entwicklung der nach der Stabilisierung
hewilligten Anleihekredite hat sich wie folgt gestaltet:
Für 1924 sind bewilligt durch
Gesetz über die vorläufige Regelung
des Reichshaushalts für das Rech-
nungsjahr 1924 vom 18. März 1924
(Reichsgesetzbl. IT S. 67), 83 Abs. bh
Gesetz über die weitere vorläufige Re-
gelung des Reichshaushalts für das
Rechnungsjahr 1924 vom 28. Jul;
1924 (Reichsgesetzbl. II S. 171), $ 1
Abs. a in Verbindung mit dem Ge.
setz über die Feststellung des Reichs-
haushaltsplans für das Rechnungs-
jahr 1924 vom 10. August 1925
(Reichsgesetzbl. I1 S.739), $ 2 letzter
Absatz , .... 48 071 227
Der Unterschied zwischen dem bewilligten An-
leihekredite von 348071227 AM und dem Ausgabe-
soll des außerordentlichen Haushalts (nach Abzug
der Einnahmen) von 594336227 AM ist mit
246265000 AA durch Mehreinnahmen und Minder-
ausgaben gedeckt, Da die Ausgaben‘des außerordent-
lichen Haushalts für das Rechnungsjahr 1924, soweit
sie der Anleihe zur Last fielen, durch Flüssigmachung
älterer Kredite gedeckt worden sind, ist dieser Ge-
samtkredit entbehrlich geworden. Es sind daher in
Abgang zu stellen .
348 071 227
Hebt sich.
Für 1925 sind bewilligt durch
Gesetz über die vorläufige Regelung
des Reichshaushalts für das Rech-
') Der am Schlusse der Berichtszeit tatsächlich verfügbare
Anleihekredit beträgt, wie in Ziffer 3 ausgeführt ist,
714 858 874,86 RM. Das oben errechnete Gesamtanleihesoll von
2 000 518 297 RM. hat lediglich historischen Wert. Aus diesem
Grunde sind in der Anlage D der vorliegenden Anleihedenk-
schrift die Spalten 9 his 11 der früheren Anleihedenkschrift
fortgelassen worden.
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