Bolus, Blutstein, Ocker, Umbra, Mumie
— auch geschlemmt, gebrannt oder zerkleinert;
Farben, aus künstlich bereitetem
Eisenoxyd bestehend (Colcothar,
Caput mortuum usw.), für das Pud . 0,55 R
Gasreinigungsmasse (Luxsche Beauxitrückstände)
wurde in einem Falle durch die Entscheidung des
Zolldepartements — nach Art. 125, P. 2 lit. a, tarifiert.
Vertragsgemäss (Fr.): Ausa) Ocker,
roh oder in Stücken, geschlemmt oder
;pulverisiert, für das Pud, 0,40 R
b) Kreide, gewaschen oder geschlemmt;
Kreide und Talk, gemahlen, für das Pud
Rohgewicht 0,2272 ®
b) Vertragsgemäss: Für das Pud Rohgewicht 0,18 R
Vertragsgemäss (Fr.): Aus b) Talkpulver,
für das Pud Rohgewicht .... 0,15 R
P h o s t i t (pulverförmige s Gemisch von Talk und
wässerigem Kupfervitriol), das als Schutzmittel für Weinreben
und anderen Pflanzen gegen Krankheiten und schädliche
Insekten benutzt wird — nach Art. 125, P. 2 l.t. b, wenn
der Zusatz von wässerigem Kupfervitriol nicht mehr als 10%
beträgt (C. 94, Nr. 14 637).
126. Orseille (Cudbear), Orlean (Bixin), Cachou (Katechu);
Schüttgelb, für das Pud 0,45 R
127. Krapp oder gemahlene Färberröte, für das Pud 0,82 x / 2 R
128. Indigo, natürlicher und künstlicher in jeder Form
(mit Ausnahme von Indigoextrakt und Indigotin),
für das Pud 5,447 2 R
Vertragsgemäss: Indigo, natürlicher oder künstlicher
in jeder Form (mit Ausnahme von Indigoauszug
und Indigotin). für das Pud 5,44 l f 2 R
Vertragsgemäss: Anmerkung. Künstlicher und
natürlicher Indigo sollen dem gleichen Zollsatz unterliegen.
129. Cochenille und Cochenille-Präparate.
1. Cochenille in jeder Form, ausser Cochenille-Präparaten;
Kermeskörner, für das Pud .... 1,50 R
2. Cochenille-Präparate jeder Art, Cochenillekarmin,
für das Pfund 1,— R
130. Berlinerblau und Pariserblau, Ultramarin (natürliches,
künstliches und grünes); Waschblau jeder
Art, für das Pud 6,60 R