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Da nach dem Art. 135 des Tarifs in gleicher Weise wie die
Pigmente auch ihre Leuko-Verbindungen und
Basen zu verzollen sind — organische Stoffe, die an sich
keine Farbefähigkeit besitzen, sondern diese Fähigkeit erst
nach der einen oder anderen Bearbeitung durch die ent
sprechenden Reagentien erhalten, aus welchem Grunde die
Analyse solcher Stoffe, falls ausreichende Angaben über sie
fehlen, grosse Schwierigkeiten darbietet —, gibt das Zoll
departement im Zollressort bekannt, dass es zwecks Be
schleunigung der Untersuchung der genannten organischen
Stoffe, wodurch die Zurückhaltung dieser Waren beseitigt
wird, sowie zwecks Erleichterung in der Entscheidung der
strittigen Fragen, betreffend die Anwendung des Tarifs auf
diese Ware, wünschenswert ist, dass, falls die Anwendung
des Art. 135 des Tarifs auf solche Verbindungen angestritten
wird, ihre genaue chemische Benennung oder ihre Struktur
formeln angegeben werden (C. 07, Nr. 34 531).
Laut Ukas des Dirigierenden Senats ist die Tarifierung
einer organischen Farbe, die nach der Art des
Färbevermögens dem Indigo ähnlich ist, sich aber von ihm
sowohl durch ihre Zusammensetzung (Anwesenheit von
Schwefel) wie auch durch ihre Farbe, insofern sie nämlich rot
färbt, unterscheidet, nach Art. 135 des Tarifs als zutreffend
anerkannt (C. 09, Nr. 5962, P. 17).
Da nach Art. 137 des Tarifs als T i n t e nur Verbindungen
angesehen werden können, in denen der Zusatz von Pigment
als Farbstoff nicht mehr als 3 v. H. ausmacht, so ist ent
schieden, dass eine Ware, die ganzauseinemorga-
nischen synthetischen Farbstoff besteht,
nach Art. 135 des Tarifs zu verzollen ist (C. 10, Nr. 36 911).
136. Miniaturfarben in Tafeln, Pulver, auf Muscheln
und in Gläschen; chinesische Tusche, für das Pud
Vertragsgemäss: Feine Miniaturfarben in Näpf
chen und Schalen aus Fayence oder Porzellan, in
Tuben und Zinnhülsen; flüssige chinesische Tusche
in Fläschchen, für das Pud
Anmerkung. Miniaturfarben, welche in
eigens für dieselben eingerichteten Kästchen ein
geführt und mit diesen verkauft werden, fallen,
zusammen mit dem Gewicht der Kästchen, unter
Art. 216.
137. Farben und Farbstoffe, nicht besonders genannt,
Farben jeder Art mit Auffärbung durch eine un
bedeutende Menge organischen Pigments oder zer
rieben in Wasser, leimigen Lösungen, Oel usw.;
Farben mit Beimischung von das Trocknen be
schleunigenden Stoffen, wenn sie nicht einem
höheren Zollsätze unterliegen; Wichse; Tinte jeder
Art, flüssig und trocken, für das Pud
7,50 R
7,50 R
V
R