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Zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Ablassung
von Schwefelkies, die durch die im C. 91, Nr. 11 998
vorgeschriebene Einsendung von Proben an das Zolldepartement
und deren Rücksendung an das Zollamt hervorgerufen
werden, hat der Finanzminister zwecks Beschleunigung
des Verfahrens in Abänderung des genannten Cirkulars
angeordnet, dass die den Zollämtern zur vorherigen Untersuchung
eingereichten Proben von Schwefelkies von ihnen
zunächst durch sorgfältige Vermischung der Erzstücke und
des Erzstaubs in eine gleichförmige Masse verwandelt werden,
von der alsdann die eine Hälfte an das Zolldepartement zu
senden, die andere im Zollamt aufzubewahren ist. Die Ablassung
der Ware selbst hat sodann auf Grund des Prüfungsbefundes
des Zolldepartements und unter Vergleichung der
Ware mit dem im Zollamte verbliebenen Teile der Probe zu
erfolgen, während der dem Zolldepartement übersandte
Teil der Probe nicht mehr zurückgesandt wird. Im übrigen
ist das C. 91, Nr. 11 998 genau zu befolgen. (C. 07, Nr. 27 347.)
139. Roheisen in Masseln, Bruchstücken und Feilspänen:
1. aller Art, mit Ausnahme des besonders genannten
:
a) zur See eingeführt, für das Pud . . .
b) über die westliche Landgrenze eingeführt
1 ), für das Pud
Laut Gesetz vom 18./31. Mai 1911 ist der
Ministerrat ermächtigt worden, bis zum
1. Ju 1 i a. St. 1912 auf besondere Anträge die
Einfuhr von Roheisen für die Bedürfnisse
der Metall industrie zu einem ermässigten
Zolle zu zulassen. Die Höhe der Z o 11 -
«rmässigung ist in jedem einzelnen Falle
besonders festzusetzen. Die Gesamtmenge
von Roheisen, das unter diesen Vergünstigungen
eingeführt werden kann, darf
10 Millionen Pud nicht übersteigen.
In einer Konferenz, die anberaumt war, um über die Art
und Weise der Ausführung des obigen Gesetzes zu beraten,
ist beschlossen worden, dass die Vergünstigungen für die Einfuhr
von Giessereiroheisen sich nicht auf Werke erstrecken
sollen, die in Gang befindliche Hochöfen haben. Die ermässigten
Zollsätze sollen den Unterschied bilden zwischen dem
ungefähren Preise des russischen Giessereiroheisens und des ausländischen
Giessereiroheisens für jedes einführende Werk. Bei
Feststellung des Preises des russischen Giessereiroheisens
wird sein Preis auf der Station Kramatorskaja, der auf 57 Kop.
für das Pud festgesetzt ist, zugrunde gelegt, hierzu werden die
Transportkosten von Kramatorskaja bis zu der dem einführenden
Werke am nächsten gelegenen Eisenbahnstation
geschlagen. Der Berechnung des Preises des ausländischen
Giessereiroheisens in derselben Fabrik wird je nach der Lage
') Vertragsgemäss werden die über die westliche Landgrenze
eingeführten Waren den zur See eingeführten in zolltarifarischer
Beziehung gleichgestellt.
0,45 R
0,527a R
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