Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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in der Anmerkung zu P. 2 des Art. 147 vor 
gesehene Zuschlag wird nicht erhöhen, wenn der 
dort genannte Metallüberzug 25 v. H. des Gesamt 
gewichts der Bleche nicht übersteigt. Falls der 
Metallüberzug diese Grenzen von 25 v. H. und 10 
v. H. übersteigt, unterliegen die in den genannten 
Artikeln bezeichneten Metalle und Erzeugnisse den 
Zollsätzen oder Zuschlägen, welche für die den 
Ueberzug bildenden Metalle im Tarif festgesetzt sind. 
Präsentierbretter aus Blech mit gepressten 
oder gestanzten Verzierungen — nach Art. 154, P. 1. Ueber- 
haupt sollen durch Stanzen ausgeführte Verzierungen kein 
Grund sein, um solche Blechfabrikate unter P. 2 dieses Art. 
zu bringen (C. 91, N. 23 187). 
Für die Photographie bestimmte Eisenblech 
plättchen, lackiert und mit einer lichtempfindlichen 
Masse gedeckt — nach Art. 154, P. 1 (C. 96, Nr. 12 608). 
Fabrikate aus Blech und Eisenblech, 
deren Bemalung oder Emaillierung eine Nachahmung von 
Marmor, Eichenholz, Nussbaumholz und ähnlichen Materialien 
bildet, unterliegen der Verzollung nach Art. 154, P. 1 (C. 03, 
Nr. 12 315). 
Aus Eisenblech hergestellte Kränze, Blumen, 
Früchte und Blätter, die in der Art wie natürliche 
Blumen und Blätter gefärbt sind, sowie Teile von Blumen, 
Früchten und Blättern, jedoch ohne irgendwelche Verzie 
rungen aus anderen Materialien, sind nach Art. 154, P. 1, 
des Tarifs einzulassen (C. 03, Nr. 33 581). 
Erzeugnisse aus Eisenblech, ohne Ver 
zierungen, mit einer dünnen Zelluloidschicht bedeckt, gleich 
den Erzeugnissen, die lackiert oder angestrichen sind, — nach 
Art. 145, P. 1 (C. 09 Nr. 34 804). 
Durch Ukas des Dirigierenden Senats von 1909 unter Nr. 
8771 ist die Tarifierung von Fässern aus verzinktem 
Eisenblech, in denen Benzol eingeführt ist und die 
nach der Art ihrer Herstellung dauernde Behälter für Flüssig 
keiten darstellen, also den Charakter einer selbständigen Ware 
haben, unabhängig von dem darin eingeführten Benzol, — 
nach Art. 154, P. 1, des Tarifs als richtig anerkannt worden 
(C. 10, Nr. 36 911). 
2. dieselben Waren mit Vergoldung, Malerei 
oder anderen Verzierungen, für das Pud .... 9,— R 
Eiserne Schatullen, mit Seide ausgestattet 
— nach Art. 154, P. 2 (C. 92, Nr. 14 042). 
Zeichnungsmuster, die auf Erzeugnissen von 
Weissblech oder gewöhnlichem Eisenblech durch Aetzen 
oder Streichen mit Farben mit Hilfe von Schablonen her 
gestellt sind, stellen Verzierungen dar, die der P. 2 des Art. 
164 des Zolltarifs vorsieht (C. 02, Nr. 29 737). 
Laut Entscheidung der Tarifkommission vom 28. April 
1909, Nr. 197, ist das Anbringen von farbigen Säumen 
°der Streifen auf dem allgemeinen anders gefärbten Grunde
	        
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